Bauherrenhaftpflichtversicherung
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Bauherrenhaftpflichtversicherung

Die Bauherrenhaftpflichtversicherung stellt ein Instrument zur Risikovorsorge gegen gesetzliche Haftpflichtansprüche auf Grund einer Verletzung der Verkehrssicherungspflichten (z. B. infolge schlechter Beleuchtung) bei der Durchführung eigener Bauvorhaben dar.

Der Bauherr hat seine Baustelle ordnungsgemäß abzusichern, so dass weder ein Handwerker noch ein Besucher der Baustelle zu Schaden kommt, d.h. er hat sicherstellen, dass die Baustelle keine Gefahr für Personen und Sachen darstellt.

Es ist zwar üblich, dass der Bauherr seine Verkehrssicherungspflichten auf den Bauleiter/Bauunternehmer delegiert. Jedoch obliegt dem Bauherrn weiterhin die Überwachung des Bauleiters/Bauunternehmers, sodass er bei Verletzung dieser Überwachungspflicht in Regress genommen werden kann.

Nach der Baustellenverordnung ist bei einem Bauvorhaben, auf dem mehrere Unternehmer/Arbeitgeber tätig werden, ein Koordinator einzusetzen, der für die Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften und Gefahrgutvorschriften verantwortlich ist. Sofern der Bauherr die Koordination nicht selbst übernimmt, hat er auch diese Pflicht zu delegieren.

Mit der Delegation von Verantwortung entledigt sich der Bauherr keinesfalls der Haftungspflicht, denn Arbeiten werden nicht immer fehlerfrei ausgeführt. Trotz der Faustformel, dass im Wesentlichen der Bauunternehmer für Schäden haftet, die während der Bauausführung verursacht werden, kann jeder entstehende Schaden dem Bauherrn zur Last gelegt werden. Da es zumeist recht schwierig ist, den Verantwortlichen zu ermitteln, wenden sich die Geschädigten in solchen Fällen mit ihren Ersatzansprüchen oft an den Bauherrn, dem in dieser Situation dann seine Bauherrenhaftpflichtversicherung (sofern er eine solche hat) zur Seite steht. Die Bauherrenhaftpflichtversicherung

  • reguliert berechtigte Ansprüche,
  • lehnt unberechtigte Ansprüche ab,
  • übernimmt ggf. resultierende Prozess-, Anwalts- und Gutachterkosten,
  • deckt jedoch keine Schäden an dem entstehenden Bauwerk ab,
  • reguliert jedoch nicht einen vorsätzlich herbeigeführten Schaden.

In einer Privathaftpflichtversicherung ist oft das Bauherrenrisiko bereits über eine integrierte, auf eine bestimmte Bausumme beschränkte Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung abgesichert. Ein Abschluss einer gesonderten Bauherrenhaftpflichtversicherung ist dann nur bei einer höheren Bausumme erforderlich.

Der Beitrag einer Bauherrenhaftpflichtversicherung ist abhängig von den Gesamtkosten des Bauvorhabens. Die Bauherrenhaftpflichtversicherung gilt vom Baubeginn bis zur Endabnahme durchs Bauamt, je nach Tarif sogar noch einem Zeitraum nach Fertigstellung.

Bei der Festlegung der Versicherungssumme einer Bauherrenhaftpflichtversicherung sollte man mögliche Personenschäden berücksichtigen.

Um sich ein Marktüberblick zu verschaffen und/oder eine passende Versicherung zu finden, sollte man einen Vergleichsrechner verwenden, wie den Vergleichsrechner: Neubauabsicherung .

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