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Sind Euro-Sondermünzen stets Zahlungsmittel?5- und 10- Euro-Sondermünzen
Seit der Einführung des Euro haben die Teilnehmerstaaten eine Vielzahl an Euro-Sondermünzen herausgegeben. Allein in Deutschland gibt es mittlerweile über 40 verschiedene 10-Euro-Sondermünzen, wie z.B. diese zum 100. Geburtstag von Konrad Zuse in Deutschland im Jahre 2010 aufgelegte 10-Euro-Münze. Aber was ist zu tun, wenn man im Ausland, z.B. in Frankreich oder in Italien, auf einmal eine 5- oder 10- Euro-Sondermünze als Wechselgeld erhält? Dann sollte man möglichst schnell wissen, ob man diese Euro-Sondermünze zu Sammelzwecken behalten oder einfach ausgeben möchte. Letzteres kann nur im Ausgabeland der jeweiligen Euro-Sondermünze erfolgen, d.h. diese im Ausland ausgegebenen 5- oder 10-Euro-Sondermünzen sind in Deutschland und auch in den anderen Euro-Ländern kein Zahlungsmittel! Umgekehrt gilt dies natürlich auch für deutsche 10-Euro-Gedenkmünzen, die konsequenterweise im Ausland nicht als Zahlungsmittel akzeptiert werden. Gleiches gilt natürlich auch für andere Nominalbeträge, z.B. für 20-Euro-Sondermünzen. 2-Euro-Sondermünzen - die AusnahmeDahingegen sind 2-Euro-Gedenkmünzen, deren Größen, Gewichte und Wertseiten den üblichen 2-Euro-Geldstücken entsprechen und von denen jedes Ausgabeland maximal eine Gedenkmünze im Jahr herausgeben kann, als gesetzliches Zahlungsmittel in allen Euro-Ländern zugelassen.
Somit ist z.B. diese deutsche 2-Euro-Sondermünze des Jahres 2010 zu Ehren des nördlichen Bundeslandes Bremen, die das Bremer Rathaus mit vorangestellter Roland-Statue zeigt, generelles Zahlungsmittel im Euro-Raum. Umgekehrt ist natürlich jede ausländische 2-Euro-Sondermünze auch Zahlungsmittel in Deutschland. |
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