Kapitallebensversicherung
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Kapitallebensversicherung

Was ist das?

Eine Kapitallebensversicherung ist ein Instrument, das sowohl dem Zweck der Geldanlage wie auch dem Zweck der Risikovorsorge dient.
Eine Kapitallebensversicherung erlaubt es, jemanden, z.B. die eigene Familie, für den Fall des Todes einer Person abzusichern und gleichzeitig Kapital anzusparen.

Bei Fälligkeit einer Kapitallebensversicherung, d.h. bei Laufzeitende im Falle des Erlebens oder vor Laufzeitende im Falle des Ablebens, wird einmalig ein Versicherungsbetrag an dem im Vertrag genannten Begünstigten ausgezahlt.
Die Höhe der Auszahlungssumme im Falle des Ablebens ist im Versicherungsvertrag fixiert.
Die Höhe der Auszahlungssumme im Erlebensfall ist abhängig von der Überschussbeteiligung, die durch die Versicherung zusätzlich gezahlt wird. Die Auszahlungssumme übertrifft üblicherweise die Versicherungssumme. Eine Überschussbeteiligung ist kein garantierter Betrag, sondern eine von der Versicherung gewährte Rückvergütung, die den Erfolg der Geldanlage von Versicherungsbeiträgen wiederspiegelt. 

Steuerliche Behandlung

Eine Auszahlung einer Kapitallebensversicherung im Falle des Todes eines Versicherten, d.h. eine Todesfallleistung, ist steuerfrei.

Erlebt der Versicherungsnehmer die Beendigung  einer Kapitallebensversicherung in Folge von Ablauf, Kündigung oder Verkauf der Kapitallebensversicherung, so unterliegt stets der Ertrag einer Kapitallebensversicherung, d.h. die Differenz zwischen Versicherungsleistung und Summe der gezahlten Beiträge, einer steuerlichen Betrachtung.

Vertragsabschluss vor dem 01.01.2005

Für eine Kapitallebensversicherung mit Vertragsabschluss vor dem 01.01.2005, die die Minimumvorgabe von 12 Jahren Laufzeit, 5 Jahren Beitragszahlungsdauer und 60% Todesfallabsicherung erfüllt, ist der Ertrag der Kapitallebensversicherung bei Vertragsende weiterhin komplett steuerfrei.

Sind für eine Kapitallebensversicherung mit Vertragsabschluss vor dem 01.01.2005 diese Bedingungen nicht erfüllt, z.B. infolge einer Vertragskündigung durch den Versicherungsnehmer vor Ablauf der 12 Jahre, so unterliegt der Ertrag der Kapitallebensversicherung der Abgeltungssteuer.

Vertragsabschluss ab dem 01.01.2005

Für eine Kapitallebensversicherung mit Vertragsabschluss ab dem 01.01.2005, die mindestens eine Laufzeit von 12 Jahren aufweist und deren Auszahlung nicht vor dem 60. Lebensjahr des Versicherungsnehmers erfolgt, sind 50% des Ertrages der Kapitallebensversicherung mit dem persönlichen Steuersatz des Versicherungsnehmers zu versteuern.

Sind für eine Kapitallebensversicherung mit Vertragsabschluss ab dem 01.01.2005 diese Bedingungen nicht erfüllt, z.B. infolge einer Vertragskündigung durch den Versicherungsnehmer vor Erreichen seines 60. Lebensjahres, so unterliegt der Ertrag der Kapitallebensversicherung der Abgeltungssteuer.

Beiträge

Beiträge einer Kapitallebensversicherung werden bei Vertragsabschluß in Abhängigkeit vom Geschlecht, Alter und Beruf der versicherten Person fixiert und sind i.d.R. über die Laufzeit des Vertrages konstant. Eine Anpassung eines Versicherungsvertrages führt meist auch zu Anpassung der anstehenden Beitragszahlungen.

Flexibilität

Die Flexibilität einer Kapitallebensversicherung ist mäßig, denn hat man erst einmal eine Kapitallebensversicherung abgeschlossen, so ist ein Vertragsausstieg meist nur unter Inkaufnahme von Verlusten möglich.
Kündigt man den Vertrag einer Kapitallebensversicherung in den ersten Jahren, erleidet man de facto einen Totalverlust des eingesetzten Kapitals.
Kündigt man den Vertrag einer Kapitallebensversicherung in der Laufzeitmitte, ist die erzielte Rendite extrem gering, so dass das Kapital vielleicht sogar auf dem Sparbuch besser angelegt gewesen wäre.
Man kann jedoch eine Kapitallebensversicherung bei Aufnahme eines Kredites als Sicherheit in Form einer Abtretung an den Kreditgewährenden verwenden und erhält hierdurch eine bedingte Flexibilität.

Rendite

Die erzielbare Rendite einer Kapitallebensversicherung wird durch
  • die den Ertrag schmälernden, eingerechneten Verwaltungskosten und
  • der Vorgabe für deutsche Lebensversicherer, Beiträge nur zu max. 30 Prozent in Aktien anzulegen,
maßgeblich beeinflusst.

Manko einer Kapitallebensversicherung

M.W. wird dem Versicherten nicht mitgeteilt, welcher Anteil seiner Beitragszahlung für die Risikoabdeckung und welcher für die Sparrate verwendet wird. Somit kann man nur schwer abschätzen, ob die Kombination einer Risikolebensversicherung verbunden mit einer dedizierten Geldanlageform anstelle einer Kapitallebensversicherung nicht eine günstigere Alternative darstellt, was oft in Publikationen unterstellt wird.

Fazit

Auch für die Kapitallebensversicherung gilt, dass eine solche Geldanlage einen Marktvergleich beginnend bei den Entscheidungen
  • Kapitallebensversicherung versus Risikolebensversicherung plus zusätzlicher Geldanlageform,
  • inländischer oder ausländischer Anbieter unter Beachtung unterschiedlicher nationaler Restriktionen
bedarf, was letztendlich immer wieder zu  der Notwendigkeit der tieferen Analyse der Zusammenhänge und das Verstehen der einzelnen Geldanlageformen führt.
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