Kreditentscheidung
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Kreditentscheidung

Votierung

Bei der Votierung eines Kreditantrags spielt primär das monetäre Umfeld des Antragsstellers eine Rolle, so werden im Normalfall

  • die Kreditfähigkeit und
  • die Bonität des Antragsstellers sowie
  • das Vorhandenschein von Bürgschaften

im Rahmen eines der Entscheidung zu Grunde liegenden Kreditscorings erhoben.

Prüfung der Kreditfähigkeit

Im Rahmen der Prüfung der Kreditfähigkeit wird verifiziert, ob der künftige Kreditnehmer

  • volljährig ist,
  • persönlich wie wirtschaftlich in der Lage ist, den Kredit zurückzuzahlen.

Der Kreditnehmer sollte daher ein regelmäßiges Einkommen beziehen und möglichst eine Sicherheit in Höhe des Kreditbetrags anbieten können (z.B. Sparguthaben, Lebensversicherung, Auto).

Prüfung der Bonität

Im Rahmen der Bonitätsprüfung werden Daten erhoben, die eine Prüfung ermöglichen, ob der Kredit fristgerecht zurückgezahlt werden kann. Hierzu gehören zum Beispiel:

  • persönliche Daten,
  • Beruf,
  • Arbeitgeber,
  • finanzielle Verhältnisse,
  • Einkommen,
  • feste Ausgaben (z.B. Miete, Lebenshaltung).

Zusätzlich wird eine Schufa-Auskunft eingeholt.

Prüfung Bürgschaft

Des Weiteren wird ggf. gefragt, ob Eltern, Freunde oder Bekannte die Bürgschaft für den beantragten Kredit übernehmen.

Achtung: Ein Kreditbürge kann vom Kreditgeber jederzeit für die Rückzahlung des Kredits in Anspruch genommen werden, wenn der Kreditnehmer seinen Verpflichtungen nicht nachkommt.

Kreditscoring

Die eingeholten Informationen fließen bei der Kreditentscheidung ein, die meist auf einem Kreditscoring basiert, das die Wahrscheinlichkeit der Rückzahlung bewertet.

01.2017
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