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Spielgewinne und Steuerpflicht II.2010Einkunftsarten des EStGNachdem zur Zeit geltenden Steuerrecht in Deutschland unterliegen derzeit genau sieben Einkunftsarten der Einkommenssteuer.Diese Einkunftsraten sind
GlückspielgewinneGlückspielgewinne, d.h. Spielgewinne in Form eines Geldpreises, die man bei Lotto, Toto, anderen Lotterien, anderen Sportwetten, im Casino oder Geldautomaten erzielt, fallen nicht unter diese Einkunftsarten und unterliegen somit nicht der Einkommenssteuer.Glückspielgewinne sind somit steuerfrei! Die Steuerfreiheit von Glückspielgewinnen gilt nicht nur, wie oft angenommen. im ersten Jahr, sondern generell. Legt man einen solchen Glückspielgewinn ertragbringend an, so unterliegen jedoch die aus dieser Anlage erzielten Erträge der Steuerpflicht. QuizshowgewinneErzielt man jedoch bei einer Quizshows im Fernsehen einen Geldgewinn, so ist dieser Urteil vom 28. November 2007 des Bundesfinanzhofes als sonstige Einkunft nach § 22 Nr. 3 EStG aufzufassen. Entscheidendes Kriterium hierfür ist gemäß der Urteilsbegrüdung des Bundesfinanzhofes das gegenseitige Leistungsverhältnis zwischen Auftritt des Kandidaten und Erhalt des jeweiligen Preisgeldes.Somit unterliegen vereinnahmte Preisgelder aus einer Quizshow der Einkommenssteuer! |
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