Spielgewinne und Steuerpflicht
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Spielgewinne und Steuerpflicht II.2010

Einkunftsarten des EStG

Nachdem zur Zeit geltenden Steuerrecht in Deutschland unterliegen derzeit genau sieben Einkunftsarten der Einkommenssteuer.

Diese Einkunftsraten sind
  • Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft,
  • Einkünfte aus Gewerbebetrieb,
  • Einkünfte aus selbständiger Arbeit,
  • Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit,
  • Einkünfte aus Kapitalvermögen,
  • Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung,
  • sonstige Einkünfte im Sinne des § 22 EStG.

Glückspielgewinne

Glückspielgewinne, d.h. Spielgewinne in Form eines Geldpreises, die man bei Lotto, Toto, anderen Lotterien, anderen Sportwetten, im Casino oder Geldautomaten erzielt, fallen nicht unter diese Einkunftsarten und unterliegen somit nicht der Einkommenssteuer.

Glückspielgewinne sind somit steuerfrei!

Die Steuerfreiheit von Glückspielgewinnen gilt nicht nur, wie oft angenommen. im ersten Jahr, sondern generell.

Legt man einen solchen Glückspielgewinn ertragbringend an, so unterliegen jedoch die aus dieser Anlage erzielten Erträge der Steuerpflicht.

Quizshowgewinne

Erzielt man jedoch bei einer Quizshows im Fernsehen einen Geldgewinn, so ist dieser Urteil vom 28. November 2007 des Bundesfinanzhofes als sonstige Einkunft nach § 22 Nr. 3 EStG aufzufassen. Entscheidendes Kriterium hierfür ist gemäß der Urteilsbegrüdung des Bundesfinanzhofes das gegenseitige Leistungsverhältnis zwischen Auftritt des Kandidaten und Erhalt des jeweiligen Preisgeldes.

Somit unterliegen vereinnahmte Preisgelder aus einer Quizshow der Einkommenssteuer!
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