Unternehmensregister
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Unternehmensregister

Hintergrundinformationen

Wer als Investment eine Anlage in einem Finanzinstrument tätigen möchte, sollte sich u.a. über den Emittenten des Finanzinstrumentes und Mitbewerbern des Emittenten ein Bild machen und sich zu diesen Hintergrundinformation besorgen.

Welche Quellen kann man hierzu anzapfen?

Eine mögliche Quelle hierfür ist das Unternehmensregister.

Unternehmensregister, was ist das?

Das Unternehmensregister ist eine im Auftrag des Bundesministeriums der Justiz geführte, von der Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH betriebene Datenbank.

Das Unternehmensregister ist eine zentrale Plattform für die Speicherung rechtlich relevanter Unternehmensdaten. Im Unternehmensregister werden alle wichtigen veröffentlichungspflichtigen Daten über Unternehmen zentral gehalten.

Das Unternehmensregister beinhaltet

  • das elektronische Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregister. Folgende Registerinhalte der Registergerichte stehen zur Verfügung:
    • Registereintragungen,
    • zu den Registern eingereichte Dokumente
  • Bekanntmachungen der Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregister
  • Veröffentlichungen aus dem elektronischen Bundesanzeiger
  • unternehmensrelevante Mitteilungen der Wertpapieremittenten
  • Bekanntmachungen der Insolvenzgerichte

Insbesondere sind Kapitalgesellschaften, wie z.B. Aktiengesellschaften (AGs) und Kommanditgesellschaften auf Aktien (KGaAs), nach dem EHUG, dem Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister, zur Datenübermittlung ans Unternehmensregister verpflichtet.

So sind z.B.

  • Veröffentlichungen von Unternehmen nach dem Wertpapierhandelsgesetz im elektronischen Bundesanzeiger, von Bietern, Gesellschaften, Vorständen und Aufsichtsräten nach dem Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz im elektronischen Bundesanzeiger sowie Veröffentlichungen nach der Börsenzulassungs-Verordnung im elektronischen Bundesanzeiger und
  • Bekanntmachungen und Veröffentlichungen inländischer Kapitalanlagegesellschaften und Investmentaktiengesellschaften nach dem Investmentgesetz und dem Investmentsteuergesetz im elektronischen Bundesanzeiger

ins Unternehmensregister einzustellen.

Insbesondere sind Emittenten von Finanzinstrumenten nach § 15 Wertpapierhandelsgesetz verpflichtet Insiderinformationen, die

  • in deren Tätigkeitsbereich eingetreten,
  • nicht öffentlich bekannt und
  • geeignet sind, im Falle ihres öffentlichen Bekanntwerdens den Börsen- oder Marktpreis des jeweiligen, von ihm emittierten Finanzinstrumentes erheblich zu beeinflussen,

zu unverzüglich zu veröffentlichen und anschließend an das Unternehmensregister zur Speicherung zu übermitteln.

Online-Zugang für das Unternehmensregister

Das Unternehmensregister besitzt eine eigene URL, https://www.unternehmensregister.de/ureg/, die Recherchen online ermöglicht.

So gestattet das Unternehmensregister unternehmensbezogene Suchen in/nach

  • Rechnungslegung/Finanzberichten,
  • Gesellschaftsbekanntmachungen,
  • Kapitalmarktinformationen,
  • Registerinformationen,
  • Registerbekanntmachungen,
  • Fondsinformationen,Insolvenzen.

Recherchen über einzelne Unternehmen, Einsichtnahmen in Veröffentlichungen und Unternehmensträgerdaten sind im Unternehmensregister kostenfrei.

Der Zugriff auf Auszüge aus amtlichen Registern ist jedoch im Unternehmensregister kostenpflichtig.

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