Aktien
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Aktien

Eine Aktie stellt gemäß dem deutschen Aktiengesetz (AktG) ein Bruchteil des Grundkapitals einer Gesellschaft dar, das in Form eines Wertpapiers verbrieft ist. Die Aktiengesellschaft ist eine Gesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit. Für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft haftet den Gläubigern nur das Gesellschaftsvermögen.

In Deutschland wird eine Gesellschaft, die ihr Grundkapital in Aktien aufteilt und diesen Anteil verbrieft als Aktiengesellschaft (AG) oder Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) bezeichnet.
 
Bei der Gründung einer AG wird festgelegt, in wie viele Aktien das Grundkapital aufgeteilt wird. Diese Aktien können dann in einem Buch verbrieft sein oder als effektive Stücke gedruckt und herausgegeben werden. Die Ausgabe von Aktien bezeichnet man als Emission. Eine weitere Emission ist auch im Rahmen einer Kapitalerhöhung möglich.
 
Der Inhaber von Aktien einer AG und somit Miteigentümer an diesem Unternehmen wird auch als Aktionär dieses Unternehmens bezeichnet.

Der Anteil einer Aktie am Unternehmen kann in Form von Nennwertaktien oder Stückaktien verbrieft sein. Ferner kann die Aktienausgabe in Form von Inhaberaktien oder Namensaktien erfolgen.

Nennwertaktien

Bei Nennwertaktien entspricht der Nennwert der Aktie dem Anteil am Grundkapital einer Gesellschaft. So könnte z.B. ein Grundkapital von 100.000 Euro in 500 Aktien mit einem Nennwert von 100 Euro und in 50 Aktien mit einem Nennwert von 1.000 Euro aufgeteilt sein.

Stückaktien

Stückaktien sind nennwertlose Aktien, d.h. Stückaktien tragen keinen eigenen fixen Nennwert, sondern entsprechen ihrem Anteil am Grundkapital. Bei 1.000 Aktien und einem Grundkapital von 100.000 Euro entspricht eine Aktie also einem Anteil von 1/1.000 des Grundkapital und damit einem Anteil von 1/1.000 am Unternehmen. Der theoretische Nennwert einer solchen Aktie wäre 100 Euro.

Inhaberaktien

Inhaberaktien sind die Standardform von Aktien. Eine Inhaberaktie ist ein Inhaberpapier, dass demjenigen, der die Aktie besitzt, alle Rechte des jeweiligen Aktienbesitzes einräumt. Besitzer von Inhaberaktien sind i.d.R. anonym, sofern der Aktienbesitz bestimmte Schwellen nicht überschreitet. So ist ein Besitz von Aktien eines Emittenten, dessen Herkunftsstaat die Bundesrepublik Deutschland ist, gemäß § 21 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) ab 3% an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zu melden.

Namensaktien

Eine Namensaktie ist eine Aktie, bei der sich der Inhaber der Aktie namentlich, mit Angabe seiner Adresse und seines Geburtsdatums sowie der genauen Stückzahl der Aktien, im Aktienregister eintragen muss, um seine Aktienrechte wahrzunehmen. Auch für Namensaktien gilt die vorgenannte Meldepflicht für Anteilsbesitz.

Aktiensplit

Bei einem Aktiensplit werden vorhandene Aktien einer AG in mehrere neue Aktien mit kleinerem Nennwert aufgeteilt. So erhält man z.B. bei einem 1:2-Split einer Aktie mit einem Nennwert von 100 Euro zwei neue Aktien zum Nennwert von 50 Euro. Für den Aktionär ändert sich an seinem Anteil an der AG nichts, da sich sein Kapitalanteil nach dem Split lediglich auf eine größere Anzahl von Aktien verteilt.

Gewinnbeteiligung

Das Unternehmen kann die Aktionäre über Dividenden am Gewinn des Unternehmens beteiligen. Die Dividende ist eine pro Aktie geleistete Zahlung an die Besitzer der Aktien, die vom Vorstand vorgeschlagen und von der Hauptversammlung eines Unternehmens beschlossen wird.

Risiken und Chancen 

Als Produkt der Geldanlage sind Aktien aber nicht nur wegen der Dividende interessant. Renditechancen bieten auch Kurssteigerungen der Aktie. Wird eine Aktie verkauft, so unterliegt der Kursgewinn, wie auch die Dividende, den Regeln der Abgeltungsteuer.
  • Ein Investment in Aktien ist grundsätzlich mit dem Risiko des Totalverlustes des eingesetzten Kapitals behaftet.
Aktien können an einer Wertpapierbörse und/oder außerbörslich gehandelt werden.
  • Somit ist eine Geldanlage in Aktien grundsäzlich spekulativ, d.h. eine solche Geldanlage ist riskant und hat variable, kaum verlässlich vorhersagbare Renditechancen. 
  • Im Falle einer Börsennotierung der Aktie ist eine Flexibilität der Anlage gegeben.
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