Bezugsrecht
bei  www. GeldFeld .de

Bezugsrecht

Recht auf Erwerb junger Aktien

Wenn eine Aktiengesellschaft (AG) eine Kapitalerhöhung durchführt, werden neue, sogenannte "junge" Aktien ausgeben. Dies reduziert für jeden Aktionär den durch seinen Bestand an Altaktien verbrieften Besitzanteil am Unternehmen. Es kommt also zu einer sogenannten "Verwässerung" des Besitzanteils. Damit Altaktionäre ihren Besitzanteil an der AG aber wahren können, erhalten sie im Rahmen der Kapitalerhöhung Bezugsrechte, die sie zum Erwerb neuer, junger Aktien verwenden oder aber als Ausgleich an der Börse verkaufen können.

Am ersten Handelstag der Bezugsrechte kommt es zu einer Wertkorrektur des Aktienkurses. Die Aktie eröffnet im Handel mit einem Bezugsrechtabschlag.

Üblicherweise endet der Handel mit Bezugsrechten nach zwei Wochen mit der Emission der jungen Aktien.

Bezugsrecht und Bezugsrechtabschlag - was ist das?

Als Bezugsrecht bezeichnet man das den Aktionären zustehende Recht, bei einer Kapitalerhöhung im Verhältnis ihres Anteils am Grundkapital zum Zeitpunkt der Kapitalerhöhung mit jungen Aktien bedacht zu werden.

Wird zum Beispiel das Kapital einer AG von 10 Millionen um 1 Millionen auf 11 Millionen Euro erhöht, können die Altaktionäre auf zehn 'alte' eine 'neue/junge' Aktie zu einem festgelegten Kurs beziehen. Das Bezugsverhältnis beträgt in diesem Falle 10 zu 1.

Möchten ein Altaktionär von dem Angebot keinen oder nur teilweise Gebrauch machen, kann er Bezugsrechte über die Börse verkaufen. In diesem Fall reduziert der Altaktionär seinen Besitzanteil an der AG.

Möchte ein Altaktionär von dem Angebot überproportional Gebrauch machen und somit seinen Besitzanteil an der AG erhöhen, kann er Bezugsrechte über die Börse nachkaufen.

Durch die mit der Kapitalerhöhung verbundene Ausgabe zusätzlicher Aktien, reduziert sich der Anteil einer Aktie am Grundkapital. Der hiermit verbundene Wertreduzierung der Aktie trägt der Bezugsrechtabschlag Rechnung. Um diesen Bezugsrechtabschlag reduziert sich der Kurs der Aktie am ersten Handelstag der Bezugsrechte.

Den rechnerischen Wert eines mit einer Aktie verbunden Bezugrechtanteils, d.h. den Bezugsrechtabschlag, ermittelt man somit anhand folgender Formel:

Bezugsrechtabschlag = (Schlusskurs der alten Aktie - Bezugskurs der jungen Aktie) : (Bezugsverhältnis + 1)

Beispiel - Kapitalerhöhung Commerzbank AG 2013

Diesen Kontext verdeutlicht die Betrachtung der Kapitalerhöhung der Commerzbank AG ( ISIN DE000CBK1001) im Mai 2013, deren Ziel eine beinahe Verdopplung der Anzahl der ausgegebenen Aktien war. Den Commerzbank-Aktionären wurden 555,56 Millionen junge Aktien mit einem bezugsverhältnis von 21 zu 20 und einem Bezugspreis von 4,50 Euro angeboten. Somit konnten die Altaktionäre für je 21 alte Aktien 20 junge Aktien zum Preis von 4,50 Euro je Aktie beziehen.

Zu Beginn des Bezugrechthandels am 15. Mai startete die Aktie der Commerzbank zu Handelsbeginn mit einem Bezugsrechtabschlag von 2,346 Euro.

Demnach lag der der Schlusskurs der Commerzbank-Aktie am 14. Mai 2013 bei 9,31 Euro, denn

Schlusskurs der alten Aktie

= Bezugsrechtabschlag * (Bezugsverhältnis +1) + Bezugskurs,

= 2,345 Euro * ( 21 / 20 + 1 ) + 4,50 Euro

= 9,31 Euro.

05.2013
www. GeldFeld .de