Freistellungsauftrag
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Freistellungsauftrag

In Deutschland ist ein Freistellungsauftrag für Kapitalerträge oder kurz FSA die Anweisung eines Anlegers an sein Geldinstitut, Kapitalerträge bis zu einer vorgegebenen Höhe vom automatischen Abzug von bzw. vom Einbehalt der Abgeltungsteuer freizustellen.

Wird kein solcher Freistellungsauftrag erteilt oder sind die Kapitalerträge höher als der im Freistellungsauftrag vorgegebene Betrag bzw. als der noch nicht ausgenutzte Anteil des im Freistellungsauftrag vorgegebenen Betrages, führt das Geldinstitut vom übersteigenden Betrag 25% Einkommensteuer sowie Solidarzuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer an das Finanzamt ab.

Eheleute haben ein gemeinsames Freistellungsvolumen und können gemeinsame Freistellungsaufträge erteilen, wenn sie nicht dauernd getrennt leben. Gemeinsame Freistellungsaufträge gelten sowohl für Gemeinschaftskonten als auch für Konten, die auf den Namen nur eines Ehegatten geführt werden.

Die Summe der Beträge aller erteilten Freistellungsaufträge, kurz der Freistellungsbetrag, ist begrenzt auf

  • 801 Euro (750 Euro Freibetrag plus 51 Euro Werbungskostenpauschbetrag) für Alleinstehende,
  • 1.602 Euro für Verheiratete.

Der Freistellungsauftrag dient somit der Vermeidung eines Steuerabzuges für Kapitalerträge, die in Summe den Freibetrag plus Werbungskostenpauschale nicht überschreiten.

Ist der Freistellungsbetrag aufteilbar?

Ja, der gesamte Freistellungsbetrag kann auf mehrere Geldinstitute aufgeteilt werden.

Achtung: Die Verantwortung für die optimale und korrekte Verteilung von Beträgen auf mehere Freistellungsaufträge trägt der Anleger selbst.

Wie lange ist ein Freistellungsauftrag gültig?

Ein Freistellungsauftrag wird in der Regel bis auf Widerruf erteilt und ist grundsätzlich für die Kapitalerträge jeweils eines gesamten Jahres gültig.

Bei Änderungen eines Freistellungsauftrages bei einem Geldinstitut wird der vorher erteilte Freistellungsauftrag ungültig.

Was geschieht im Falle ungünstig erteilter Freistellungsaufträge?

Wird es versäumt, den Freibetrag und den Werbungskostenpauschbetrag auszuschöpfen oder sinnvoll zu verteilen, sind die Einkünfte aus Kapitalvermögen und die einbehaltene Steuer in der Einkommensteuererklärung anzugeben. Der nicht steuerpflichtige Anteil der vom Geldinstitut einbehaltenen Abgeltungssteuer wird dann wie eine Einkommensteuervorauszahlung auf die Steuerschuld angerechnet.

Was kostet mich das Einrichten oder Ändern eines Freistellungsauftrages?

Die Einrichtung und Änderung von Freistellungsaufträgen sind grundsätzlich kostenlos.

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