AML / Geldwäschebekämpfung
bei  www. GeldFeld .de

Geldwäsche

Was ist Geldwäsche?

Geldwäsche ist ein Straftatbestand.

Geldwäsche bezeichnet den Prozess, mit dem aus illegalen Quellen stammendes, sogenanntes "schmutziges" Geld der Anschein verliehen wird, dass es sogenanntes "sauberes", d.h. aus einer legitimen Quelle stammendes, Geld ist. Hierzu durchläuft das "schmutzige" Geld diverse Transaktionen, d.h. es wird "gewaschen". Anschließend wird das "gewaschene Geld" zumeist für rechtmäßige Geschäftstätigkeiten verwendet.

Der Prozess der Geldwäsche besteht somit aus drei den Phasen: Einspeisung, Verschleierung und Integration.

Geschichte der Geldwäsche

Angeblich geht der Begriff der Geldwäsche auf den Gangsterboss Al Capone zurück. Dieser soll sein durch illegale Betätigungen erworbenes Geld in Waschsalons investiert und somit die wahre Herkunft des Geldes verschleiert haben.

Was ist AML bzw. Geldwäschebekämpfung?

AML ist die Abkürzung für den englischen Begriff "Anti-Money-Laundering" oder im Deutschen für Geldwäschebekämpfung.

Unter AML bzw. Geldwäschebekämpfung versteht man Maßnahmen, die dazu dienen, den Missbrauch unsereses Finanzsystems zu Zwecken von Geldwäsche zu verhindern.

Die Pflichten der Geldwäschebekämpfung leiten sich in Deutschland aus dem Geldwäschegesetz (GwG), dem Kreditwesengesetz (KWG), dem Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG), dem Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) oder dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) her.

Im Finanzsektor obliegt die Geldwäscheaufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Die BaFin beaufsichtigt hierbei neben Kredit-, Finanzdienstleistungs- und Zahlungsinstituten insbesondere auch Lebensversicherungsunternehmen, Kapitalverwaltungsgesellschaften sowie Personen und Unternehmen, die E-Geld verkaufen oder zurücktauschen.

E-Geld

E-Geld bzw. elektronisches Geld ist digitales Bargeld, das auf einem elektronischen Gerät oder räumlich entfernt auf einem Server gespeichert wird. Es ist ein voller Ersatz für Münzen und Geldscheine.

Ein verbreitetes Zahlungsverfahren für E-Geld ist der Einsatz einer Zahlungskarte oder einer anderen Chipkarte. Diese dienen primär dem bargeldlosen Begleichen von Kleinbeträgen.

Als Speichermedien für E-Geld können aber auch Mobiltelefone sowie Online-Zahlungskonten dienen.

Bitcoins, die auf der Idee einer nichtstaatlichen Ersatzwährung mit begrenzter Geldmenge basieren, sind jedoch kein E-Geld im Sinne des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes (ZAG), da es keinen Emittenten gibt, der Bitcoins unter Begründung einer Forderung gegen sich ausgibt. Dies ist bei E-Geld anders. Bitcoins stehen jedoch wie E-Geld im Fokus von AML-Betrachtungen.

01.2014
www. GeldFeld .de