Berufsbetreuer
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Was ist ein Berufsbetreuer?

Ein Berufsbetreuer ist eine Person, die einen gewerblichen Beruf auf Basis § 1896 ff BGB ausübt und im Volksmund oft auch als "gesetzlicher Vormund" bezeichnet wird.

Ein Berufsbetreuer hat die die Aufgabe, Menschen zu vertreten und zu unterstützen, die krank, geistig oder körperlich behindert sind oder unter psychischen Störungen leiden, und zwar unabhängig vom Alter, Geschlecht und Vermögen.

Die örtlichen Betreuungsbehörden oder das Amtsgericht stellen einen Bedarf hinsichtlich einer Betreuung meist auf Invention von Verwandtschaft oder Nachbarschaft fest. Die hiervon Betroffenen finden sich meist in ihrem Leben nicht mehr zurecht, d.h. sie sie sind meist vereinsamt, haben monetäre Probleme und/oder versäumen Termine, z.B. bei Ärzten oder Behörden.

Bevor ein vom Gericht vorgeschlagener Berufsbetreuer bestellt wird, d.h. bevor der Berufsbetreuer mit der Betreuung des betroffenen Menschen beauftragt wird, hat das zuständige Gericht den betroffenen Menschen anzuhören und dies möglichst in seinem gewohnten Umfeld. Zudem hat der Betroffene ein Mitspracherecht bei der Auswahl des Berufsbetreuers d.h. gegen den freien Willen des betroffenen Menschen darf ein Berufsbetreuer nicht bestellt werden. Auch kann der Betreute zu jeder Zeit den Antrag stellen, die Betreuung aufzulösen.

Was ist eine Betreuung?

Eine Betreuung ist eine befristete Tätigkeit. Die Dauer einer Betreuung ist immer individuell festgelegt. Im Regelfall findet nach Ablauf der ursprünglich festgelegten Dauer der Betreuung eine erneute Anhörung statt, in der über eine Verlängerung oder Einstellung der Betreuung entschieden wird. Zudem sieht das Gesetz vor, dass eine Betreuung nur in definierten Aufgabenfeldern, d.h. nicht in allen Lebenslagen, erfolgt. Hiermit will man dem Betreuten ermöglichen, weiterhin weit möglichst selbstverantwortlich zu agieren, denn eine Betreuung ist keine Entmündigung!

Meist wird eine Betreuung für einen oder mehrere der folgenden Bereiche eingerichtet:
  • Gesundheitsvorsorge
    • ärztliche Behandlung sicher stellen
    • Pflegedienste einsetzen
    • Rehabilitationsmaßnahmen einleiten
    • Klinikbehandlung veranlassen
  • Vermögensangelegenheiten
    • Renten, Sozialhilfe oder Einkünfte geltend machen
    • Unterhaltspflichten prüfen
    • Schuldenregulierung initiieren
    • Erbangelegenheiten regeln
    • Vermögen und Finanzen verwalten
  • Behördenbelange
    • Interessen vertreten
    • Aufenthaltsrechte für Menschen nicht deutscher Herkunft sichern
    • Ansprüche durchsetzen
  • Wohnungsangelegenheiten
    • Wohnraum erhalten
    • Mietverträge prüfen und abschließen
    • Leben in der eigenen Wohnung gewährleisten
  • Heimangelegenheiten
    • Verträge prüfen und abschließen
    • Interessen gegenüber der Einrichtung vertreten
Zu einer Betreuung gehören jedoch nicht
  • pflegerische Tätigkeiten,
  • Fahrdienste,
  • Einkaufen oder
  • Kaffeeplausch.

Aufwand und Vergütung eines Berufsbetreuers

Ein Berufsbetreuer erhält pro Betreuung ein festgelegtes Zeitbudget zugewiesen. Das Zeitbudget sind meist drei Stunden im Monat. In dieser Zeit hat der Berufsbetreuer alle organisatorischen Aufgaben inkl. der Gespräche mit dem Betreuten und den beteiligten Institutionen abzuwickeln. Die Vergütung des Berufsbetreuers erfolgt pauschal zu Lasten
  • des Betreuten, wenn dieser Vermögen besitzt,
  • des Staates, wenn der Betreute mittellos ist.

Weitere Informationen zum Berufsbetreuer

Wer weitere Informationen zu den Aufgaben und Pflichten eines Berufsbetreuers sucht, sollte sich bei einem Berufsbetreuer selber, z.B. beim Betreuungsbüro Jürgen Unger, informieren.
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