Berufsunfähigkeitsversicherung
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Die Berufsunfähigkeitsversicherung

Für Viele ist die berufliche Tätigkeit und das hiermit verbundene regelmäßige Einkommen der Garant für die Aufrechterhaltung des gewohnten Lebensstandards. Fallen die regelmäßigen Einkünfte länger aus, ist eine Kompensation meist nur befristet mittels Rückgriff auf vorhandene finanzielle Rücklagen möglich.

Was ist nun, wenn die berufliche Tätigkeit nicht mehr ausgeübt werden kann?

Wie hilft der Staat?

Wenn man heute wegen einer schweren oder chronischen Krankheit gar nicht mehr oder nur noch stundenweise arbeiten kann, zahlt der Staat unter bestimmten Voraussetzungen eine Rente wegen Erwerbsminderung oder teilweiser Erwerbsminderung bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze. Hierbei wird aber beurteilt, in welchem zeitlichen Umfang man noch auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig werden kann.

Bei einer Erwerbsfähigkeit
  • unter 3 Stunden täglich besteht Anspruch auf eine volle Rente wegen Erwerbsminderung.
  • von 3 bis unter 6 Stunden täglich besteht Anspruch auf eine halbe bzw. bei Arbeitslosigkeit auf eine volle Rente wegen Erwerbsminderung.
  • ab 6 Stunden täglich besteht kein Anspruch auf eine Rente wegen Erwerbsminderung.
  • im erlernten oder gleichwertigen Beruf unter 6 Stunden täglich für Personen, die vor dem 02.01.1961 geboren sind, besteht Anspruch auf eine halbe Rente wegen Erwerbsminderung.
Hierzu muss man in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens drei Jahre mit geleisteten Pflichtbeiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung vorweisen können.

Die Höhe der Erwerbsminderungsrente ist bescheiden, so erhält ein durchschnittlich verdienender Versicherter aus den alten Bundesländern mit 30 Versicherungsjahren eine Monatsrente wegen Erwerbsminderung von etwa 800 Euro.

Die Höhe der potentiellen, persönlichen Rente wegen voller Erwerbsminderung kann man in der jährlichen Information zur gesetzlichen Rentenversicherung nachlesen.

Versorgungslücke

Als Versorgungslücke wird üblicherweise die resultierende Differenz zwischen dem monatlichen Verdienstausfall und der Erwerbsminderungsrente bezeichnet.

Dem aus einer Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeit resultierenden Risiko, dass eine solche Versorgungslücke das Aufrechterhalten des gewohnten Lebensstandards nicht zu lässt, kann man z.B. durch Abschluss einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung vorbeugen.

Berufsunfähigkeitsversicherung

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung kann als Zusatzversicherung oder als selbstständige Police auf Basis einer medizinischen Prüfung abgeschlossen werden.

Berufsunfähigkeitszusatzversicherung

Eine Berufsunfähigkeitszusatzversicherung ergänzt meist eine Versicherung zur Hinterbliebenen- und Altersvorsorge, um zu gewährleisten, dass im Falle einer Berufsunfähigkeit zumindest die Hinterbliebenen- und Altersvorsorge bestehen bleibt. Zusätzlich kann noch eine Berufsunfähigkeitsrente vereinbart werden.

Eigenständige Berufsunfähigkeitsversicherung

Eine eigenständige Berufsunfähigkeitsversicherung wird losgelöst von anderen Versicherungen abgeschlossen und ist für diejenigen gedacht, die bereits über eine ausreichende Alters- und Hinterbliebenenversorgung verfügen, aber ihr regelmäßiges monatliches Einkommen absichern möchten.

Berufsunfähigkeit

Was ist Berufsunfähigkeit im Sinne einer solchen Versicherung?

Die Versicherungsunternehmen verwenden hierfür unterschiedliche Definitionen. Meist wird davon ausgegangen, dass eine Berufsunfähigkeit dann vorliegt, wenn die versicherte Person infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, voraussichtlich sechs Monate ununterbrochen außer Stande ist, ihren Beruf oder eine andere Tätigkeit auszuüben, die aufgrund ihrer Ausbildung und Erfahrung ausgeübt werden kann und ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht. Eine privat abgeschlossene Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt in der Regel dann eine Rente aus, wenn der Versicherte wegen einer Krankheit oder eines Unfalls zu mindestens 50 Prozent berufsunfähig ist.

Die Feststellung der Berufsunfähigkeit ist von einem Facharzt festzustellen. Im Falle eines Dissenses kann ein Ombudsmann angerufen werden.
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