Cash-Trapping
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Cash-Trapping

Was ist Cash-Trapping?

Der Begriff Cash-Trapping kann mit "Einfangen von Bargeld mittels einer Falle" übersetzt werden und bezeichnet den Diebstahl von Bargeld an einem manipulierten Geldausgabeautomaten.

Wie funktioniert Cash-Trapping?

Die Vorgehensweise / das Muster beim Cash-Trapping ist stets gleich.

  • Am Ausgabeschacht des Geldausgabeautomaten wird eine Vorrichtung installiert, die erst am Ende eines Abhebevorganges wirksam wird.
  • In einem solchen Fall, gibt der Kunde seine Daten für die Bargeldanforderung ein, die die Buchung und den Geldausgabevorgang initiiert.
  • Das Geld wird im Automaten abgezählt und in den Ausgabeschacht eingestellt.
  • Der Geldausgabeautomat fordert nun zur Entnahme des Geldes auf.
  • Dies ist jedoch nicht möglich, da das Geld in der Vorrichtung zurückgehalten wird.
  • Da das Geld nicht entnommen wird, erfolgt nach einiger Zeit die Mitteilung, dass das Geld wieder eingezogen wird.
  • Der Geldausgabeautomat schaltet sich nun automatisch ab.
  • Der Kunden vermutet einen technischen Defekt und verlässt die Örtlichkeit ohne sein Geld.
  • Die Beute der Cash-Trapping-Aktion wird dann aus der Falle geholt.

Was kann man tun?

Um nicht ein Cash-Trapping-Opfer zu werden, rät das hessische Landeskriminalamt:

  • Es ist darauf zu achten, dass das Ausgabefach eines Geldausgabeautomaten frei zugänglich ist und keine Verblendungen oder Vorbauten aufweist.
  • Es ist im Zweifelsfall das Geldausgabefach zu überprüfen, ob dort eine Manipulation stattgefunden hat. Mit Klebeband zum Zwecks des Cash-Trappings befestigte Aufsätze, Blenden und Vorsatzgeräte lassen sich leicht entfernen.
  • Ist kein Geld ausgegeben worden, so sollte man beim Geldausgabeautomaten bleiben und sich auch nicht von vermeintlich "hilfsbereiten Fremden" vom Automaten weg locken lassen.
  • Insbesondere sollte man unverzüglich die für den Automaten zuständige Institution (Bank, Baumarkt, Einkaufszentrum etc.) informieren, ohne sich vom Automaten zu entfernen (per Handy, durch Begleiter und/oder Passanten etc.).
  • Ist dies nicht möglich sein (z. B. nachts), sollte die Polizei verständigt werden.
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