Europäische Zentralbank (EZB)
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Europäische Zentralbank (EZB)

Die europäische Zentralbank oder kurz die EZB wurde am 30. Juni 1998 gegründet und hat ihren Sitz in Frankfurt am Main.

Mit Inkrafttreten des Lissabon-Vertrags im Jahre 2009 ist die EZB ein vollwertiges Organ der EU mit eigener Rechtspersönlichkeit.

Aufgaben der EZB

Die EZB ist bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben unabhängig.

Die EZB ist zuständig für die Durchführung der Geldpolitik in der Eurozone. Die EZB und die nationalen Zentralbanken der Eurozone sind zur Ausgabe von Banknoten berechtigt, wobei die von der EZB und den nationalen Zentralbanken ausgegebenen Banknoten die einzigen Banknoten sind, die in der Gemeinschaft als gesetzliches Zahlungsmittel zu verwenden sind. Die Hauptaufgabe der EZB ist es, die Preisstabilität in der Eurozone zu gewährleisten und damit die Kaufkraft des Euro zu sichern. Ferner obliegt der EZB das Management der offiziellen Währungsreserven der Mitgliedstaaten sowie die Förderung des reibungslosen Funktionieren der Zahlungssysteme.

Eurozone

Die Eurozone bilden die Mitgliedstaaten der europäischen Union oder kurz der EU, die den Euro seit 1999 eingeführt haben. Dies sind Stand Mitte 2011 folgende Staaten:

Belgien
Deutschland
Estland
Finnland
Frankreich
Griechenland
Irland
Italien
Luxemburg
Malta
Niederlande
Österreich
Portugal
Slowakei
Slowenien
Spanien
Zypern

Beschlussorgane der EZB

Die EZB und die nationalen Zentralbanken bilden gemeinsam das europäische System der Zentralbanken oder kurz das ESZB.

Der EZB-Rat ist das wichtigste Beschlussorgan der EZB.

EZB-Rat

Der EZB-Rat umfasst die sechs Mitglieder des Direktoriums sowie die Präsidenten der nationalen Zentralbanken der Länder des Euroraums. Den Vorsitz im EZB-Rat und im Direktorium der EZB führt der Präsident oder, bei seiner Verhinderung, der Vizepräsident. Der EZB-Rat tritt mindestens zehnmal im Jahr zusammen.

Zu den Aufgaben des EZB-Rates zählen der Erlass von Leitlinien und Entscheidungen zur Erfüllung der dem Eurosystem übertragenen Aufgaben sowie Festlegung der Geldpolitik des Euroraums, wie z.B. die Festlegung der Leitzinsen.

Der EZB-Rat verfügt über das ausschließliche Recht, die Ausgabe von Banknoten in der Gemeinschaft zu genehmigen.

Die Amtszeit der Präsidenten der nationalen Zentralbanken beträgt mindestens fünf Jahre.

Eine Amtsenthebung eines Mitglieds des Direktoriums der EZB oder eines Präsidenten einer nationalen Zentralbanken ist nur möglich, wenn die erforderlichen Voraussetzungen für die Ausübung des Amts nicht mehr erfüllt sind oder eine schwere Verfehlung begangen wurde.

Direktorium der EZB

Das Direktorium der EZB umfasst den Präsidenten, den Vizepräsidenten sowie vier weitere Mitglieder.

Das Direktorium der EZB führt die Geschäfte der EZB und veranlasst die Umsetzung der Beschlüsse des EZB-Rates durch die nationalen Zentralbanken. Dem Direktorium der EZB obliegt u.a. auch die Vorbereitung der Sitzungen des EZB-Rates.

Alle sechs Mitglieder des Direktoriums der EZB werden vom europäischen Rat mehrheitlich ausgewählt und ernannt. Die Mitglieder des Direktoriums der EZB erfüllen ihre Pflichten hauptamtlich. Die Amtszeit eines Mitlieds des Direktoriums der EZB beträgt acht Jahre. Eine Wiederernennung eines Mitglieds des Direktoriums der EZB ist nicht möglich. Nur Staatsangehörige der Mitgliedstaaten können Mitglieder des Direktoriums der EZB sein bzw. werden.

06.2011
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