Girokonto
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Girokonto

Generelles

Das Girokonto hat bei Betrachtungen der Geldanlage eine zentrale Funktion, denn
  • das Girokonto verkörpert eine Grundform der Gelanlage, nämlich die der Geldverwahrung.
  • das Girokonto bietet hohe Liquidität, gute Sicherheit, aber lausige, manchmal sogar negative Rendite.
  • das Girokonto ist meist als Referenzkonto Ausgangsbasis bzw. Grundlage anderer Formen der Geldanlage, z.B. für ein Wertpapierdepot.
  • das Girokonto ist primär ein Konto für die Abwicklung des bargeldlosen Zahlungsverkehr, d.h. Zahlungen werden zu Gunsten oder zu Lasten eines Girokontos gebucht.
  • Besitzern eines Girokontos wird meistens auch eine EC-Karte zum bargeldlosen Bezahlen und zum Abheben von Geld am Geldausgabeautomaten zur Verfügung gestellt.
  • ein Girokonto ist auch Voraussetzung für den Erhalt einer Kreditkarte.
Ein Girokonto kann als Einzelkonto oder als Gemeinschaftskonto eröffnet werden. Ein Einzelkonto weist einen Kontoinhaber ein Gemeinschaftskonto mindestens zwei Kontoinhaber auf. Ein Gemeinschaftskonto kann als „Und-Konto“ oder als „Oder-Konto“ geführt werden. Bei einem „Und-Konto“ können die Kontoinhaber nur gemeinsam verfügen. Bei einem „Oder-Konto“ hat grundsätzlich jeder Kontoinhaber Verfügungsgewalt.

Guthaben auf Girokonten werden meist gar nicht oder nur gering verzinst. Überziehungen eines Girokontos sind in der Regel innerhalb eines vorgegebenen Rahmens, des sogenannten Dispositionskredites (Dispo), zulässig. Für die Inanspruchnahme eines solchen Dispo erhebt das das Girokonto führende Kreditinstitut eine Gebühr, d.h. einen Sollzins, der im Gegesatz zum Habenzins relativ hoch ist und meist zwischen 7 bis 15 Prozent liegt. Daher sollte man bei einem nicht kurzfristigen Kreditbedarf, nicht das Girokonto überziehen, sonder einen zeitlich begrenzten Kredit aufnehmen, der i.A. wesenlich günstigere Konditionen aufweist wie eine Inanspruchnahme des Dispos.

Den Service der Führung eines Girokontos lässt sich ein Kreditinstitut meist auch in Form einer Pauschale und/oder abhängig von den Buchungspositionen bezahlen. Girokonten ohne Kontoführungsgebühr sind oft mit Auflagen verknüpft, w.z.B. ein regelmäßiger Geldeingang auf dem Girokonto in bestimmter Höhe.

Kreditinstitute sind verpflichtet, dem Kunden einen Kontoauszug zum Nachweis der Umsätze des Girokontos für eine bestimmte Periode zur Verfügung zu stellen.

Tipp: Daher sollte man sein Girokonto nach Kosten- und Nutzen-Aspekten auswählen. Eine solche Auswahl erleichtert z.B. der Vergleichsrechner: Girokonto.

Legitimationsprüfung

Bei der Eröffnung eines Girokontos hat das Kreditinstitut die Verpflichtung eine Legitimationsprüfung durchzuführen. Hierbei sind die Identität jedes Verfügungsberechtigten mit Namen und Anschrift anhand eines offiziellen Dokumentes, z.B. anhand eines Personalausweises, sowie die Art der wirtschaftlichen Berechtigung, d.h. ob das Girokonto für eigene oder fremde Rechnung geführt werden soll, zu dokumentieren.

Kontovollmacht

Wünscht ein Inhaber eines Girokontos, dass ein Familienangehöriger oder ein andere Vertrauensperson seiner Wahl über das Girokonto verfügen kann, so kann er eine entsprechende Kontovollmacht erteilen, die möglichst in der jeweiligen Bank unterzeichnet und hinterlegt werden sollte, um spätere Zweifel an der Wirksamkeit der Vollmacht von vorne herein auszuräumen.
Eine Kontovollmacht ohne zeitliche Beschränkung gilt im Allgemeinen über den Tod des Kontoinhabers hinaus!

Die Kontovollmacht kann aber auch für den Todesfall oder für den Zeitpunkt des Eintritts der Fürsorgebedürftigkeit des Kontoinhabers erteilt werden.
Bei Interesse sollte man die jeweilige Bank ansprechen, da diese ggf. entsprechende Vordrucke verfügbar hat.

Ein für ein Girokonto Bevollmächtigter kann über das Guthaben des Girokontos wie auch über ein für das Girokonto eingeräumten Dispositionskredit jederzeit verfügen. Der Bevollmächtigte kann aber keinen Kredit zu Lasten dieses Girokontos aufnehmen.

Überweisung

Ein Girokonto ermöglicht den bargeldlosen Geldtransfer in Form einer Überweisung.

Bei einer Überweisung gibt man der eigenen Bank den Auftrag, einen Betrag vom eigenen Konto abzubuchen und zu veranlassen, dass der Zahlungsempfänger einen entsprechenden Betrag auf sein Konto, das bei einer anderen Bank geführt sein kann, gutgeschrieben erhält.
Hierzu hat der Auftrag stets neben dem Betrag der Überweisung als Angaben den Namen, die Bankverbindung und das Konto des Zahlungsempfängers sowie den Ausführungszeitpunkt (meist gleichtägig) und optional einen Verwendung hinweis aufzuweisen.

Sollte eine Überweisung wider Erwarten fehlerhaft oder termingerecht erfolgen, ist die beauftragte Bank umgehend zu kontaktieren, denn Schadens- oder Erstattungsansprüche können nur innerhalb von 13 Monaten nach Belastung des eigenen Girokontos geltend gemacht werden.

Lastschrift und Einzugsermächtigung

Zum mühelosen Bezahlen regelmäßig erhaltener Dienstleistungen, wie z.B. den Bezug von Strom, bietet das Girokonto seinem Inhaber eine Service-Funktion, die Lastschrift.

Bei einer Lastschrift erteilt ein Kontoinhaber einem Serviceleistenden eine Einzugsermächtigung. Mit einer Einzugsermächtigung gibt der Kontoinhaber einem Dritten die schriftliche Erlaubnis, Geld von seinem Girokontonto abzufordern.

Eine solche Einzugsermächtigung kann einmalig für einen fälligen Betrag oder auch für künftige Abbuchungen bis auf Widerruf erteilt werden.

Einzugsermächtigungen bedingen entsprechende Deckung des Girokontos. Weist ein Girokonto für erteilte Einzugsermächtigungen nicht genügend Guthaben auf oder wird der dem Girokonto eingeräumte Dispo überschritten, darf die kontoführende Stelle die Abbuchung verweigern und die Lastschrift zurückgeben. Dies kann für den Betroffenen böse Auswirkungen haben.

Dauerauftrag

Möchte ein Inhaber eines Girokontos regelmäßig Zahlungen an einem Dritten leisten, ohne eine Einzugsermächtigung zu erteilen, so kann er eine weitere Serviceleistung zum Girokonto, den Dauerauftrag, in Anspruch nehmen.

Ein Dauerauftrag kann wie eine Einzugsermächtigung befristet oder auch bis auf Widerruf erteilt werden.

Ein Dauerauftrag ist zudem jederzeit änderbar.

Auch ein Dauerauftrag bedarf einer entsprechenden Deckung des Girokontos.

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