Hausratversicherung
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Hausratversicherung

Werte im eigenen Heim

Im Laufe der Zeit sammelt man Werte, wie Möbel, elektrische Geräte, Kinderspielzeug etc. im eigenen Heim an, deren Gesamtwert häufig größer ist, als man denkt.
Ein Totalverlust, wie nach einem Wohnungsbrand, dürfte vom eigenen Erspartem meist schwer zu ersetzen sein.
Einer diesbezüglichen Risikovorsorge dient die Hausratversicherung.

Welches Risiko deckt eine Hausratversicherung ab?

Eine Hausratversicherung versichert Eigentum, d.h. die beweglichen Güter eines Heimes, auch wenn diese in der Garage, im Keller oder in einem Nebengebäude gelagert sind, in der Regel gegen folgende Gefahren:
  • Feuer, Blitz, Explosion und Implosion,
  • Einbruchdiebstahl,
  • Leitungswasserschäden,
  • Sturm und Hagel,
  • Absturz von Luftfahrzeugen.
Hinzu kommen bei der Hausratversicherung meist optional, gegen Aufpreis zusätzliche Versicherungsleistungen zum Schutz gegen z.B.
  • Diebstahl von Fahrrädern,
  • Diebstahl von Gartenmöbeln.
Was genau bei einer Hausratversicherung versichert ist, steht wie immer im Versicherungsvertrag des jeweiligen Versicherers.

Unterversicherung und wie man diese vermeidet

Eine Unterversicherung liegt bei einer Hausratversicherung vor, wenn die Versicherungssumme niedriger ist als die tatsächlich im Haushalt vorhandenen Werte.
Zur Ermittlung der Versicherungssumme für einen durchschnittlichen Haushalt gibt es ein Standardverfahren.
Dabei werden bei der Hausratversicherung in der Regel 650 Euro Versicherungssumme pro Quadratmeter Wohnfläche angesetzt.
Damit wird die Unterversicherung vermieden und man erhält den Schaden ohne Einschränkungen ersetzt.

Eine 100-Quadratmeter-Wohnung ist nach diesem Verfahren also mit 65.000 Euro versichert.

Besonderheiten

Hat man im eigenen Heim ein Arbeitszimmer eingerichtet, ist dessen Ausstattung in der Regel nur dann über die Hausratversicherung geschützt, wenn das Arbeitszimmer nicht vom Finanzamt als solches anerkannt ist.
Kann man hingegen das Arbeitszimmer steuerlich geltend machen, greift die Hausratversicherung meist nicht. In diesem Fall benötigt man eine separate Absicherung oder eine Ergänzung der Hausratversicherung.

Wertgegenstände sind in der Regel nur in begrenztem Umfang über eine Hausratversicherung versichert werden.
So sind meist unterschiedliche Obergrenzen für die Erstattung von Wertgegenständen wie Bargeld, Sparbücher, Wertpapiere, Schmuck oder Gold festgelegt.
Höhere Entschädigungen sind meist in Form von individuellen Vertragsanpassungen versicherbar.

Über eine Hausratversicherung ist das Eigentum aller Personen versichert, die in dem jeweiligen Heim leben.
Ausgenommen sind jedoch Untermieter und Kinder, die in einer eigenen abgeschlossenen Wohnung leben.
Diese benötigen eine eigene Hausratversicherung.

Der Schutz der Hausratversicherung erstreckt sich nicht nur auf das eigene Heim.
Auf Reisen ist das Gepäck in gewissem Umfang mitversichert, etwa wenn es geraubt wird.
Auch wenn man z.B. einen Fernseher im Sommer mit in die eigene Gartenlaube nimmt, ist dieser ohne Aufpreis versichert.
Diese "Außenleistung" der Hausratversicherung ist jedoch zeitlich beschränkt und gilt meist nur für drei oder sechs Monate.

Keine zeitlichen Beschränkungen gibt es dagegen, wenn z.B. ein Kind auswärts studiert oder lernt und vorübergehend in einer Wohngemeinschaft lebt.
Das Eigentum des Kindes ist auch dort von der "Außenleistung" der Hausratversicherung geschützt, solange das Kind keinen eigenen Haushalt gründet hat.
In der Regel ist der Schadenersatz für eine "Außenleistung" einer Hausratversicherung auf 10 Prozent der Versicherungssumme der Hausratversicherung begrenzt.

Der Vertrag einer Hausratversicherung basiert auf der Annahme, dass das versicherte Heim ständig genutzt wird.
Wenn jedoch ein mehrmonatiger Urlaub im Ausland ansteht und das versicherte Heim in dieser Zeit sozusagen unbewacht bleibt, ist die Versicherung davon zu informieren.
Denn dies gilt als Gefahrerhöhung, weil ein solches Heim ein beliebtes Ziel für Einbrecher ist.
Ggf. wird dir Versicherung hierfür einen zusätzlichen, geringen Aufpreis verlangen.

Die Hausratversicherung ist grundsätzlich im Falle von Situationen, die zu einer eine Gefahrerhöhung führen zu informieren, so z.B. wenn ein Baugerüst an dem Gebäude des versicherten Heimes aufgestellt wird.

Der Schadensfall

Der Schadensfall ist, so weit es möglich ist, zu dokumentieren, z.B. mittels Fotos.
Bevor man ans Aufräumen geht, sollte man die Zustimmung der Versicherung einholen, damit diese ggf. noch zuvor einen Gutachter schicken kann.

Nach einer Straftat wie einem Einbruch ist natürlich zuerst die Polizei einzuschalten.
Dann ist umgehend die Versicherung zu informieren.

Zur Abwicklung erhält man vom Versicherer ein Schadenprotokoll, in dem alle Verluste im Detail aufzulisten sind.
Dabei sind auch die konkreten Werte der beschädigten, zerstörten oder gestohlenen Werte in Euro und Cent anzugeben.
Fotos und Quittungen erleichtern es, die genaue Höhe des entstandenen Schadens festzustellen.

Erstattung

Dem Geschädigten stehen als Schadenersatz die Reparaturkosten für das beschädigte Inventar zu.
Für gestohlenes oder irreparables Inventar erhält man den Neuwert, d.h. den Wiederbeschaffungspreis, nicht unbedingt den ehemaligen Kaufpreis.
Ist ein beschädigter Gegenstand noch uneingeschränkt benutzbar, wird für den Schönheitsschaden eine Wertminderung gezahlt.
Extrem wichtig ist der Nachweis, welche Werte gestohlen oder zerstört wurden.
Dazu ist es sinnvoll, aufbewahrte Kaufnachweise und/oder erstellte Fotos zur Dokumentation vorrätig zu haben.
Die Hausratversicherung trägt auch für eine gewisse Zeit die Kosten für Hotelübernachtungen, wenn das Heim nicht bewohnbar ist.
Gleiches gilt auch für Aufräumarbeiten, Transport und Lagerung des Eigentums, wenn das Heim geräumt werden muss.

Umzug

Im Falle eines Umzuges zieht die Hausratversicherung sozusagen mit um.
Aber während des Umzugs selbst ruht der Schutz durch die Hausratversicherung, d.h. eine zusätzliche Transportversicherung könnte sinnvoll sein.
Für zwei Monate gilt der Versicherungsschutz sowohl für das alte als auch für das neue Heim.
Spätestens dann ist eine Aktualisierung des Vertrages der Hausratversicherung erforderlich.

Fahrlässigkeit

Kommt es zu einer Schädigung durch Verschulden des Versicherungsnehmers, so richtet sich der Umfang der Entschädigungsleistung der Hausratversicherung nach der Schwere des Verschuldens, d.h. der Versicherungsnehmer wird aufgrund seines Eigenverschuldens ggf. nur anteilig oder gar nicht entschädigt.

Qual der Wahl

Wer eine Hausratversicherung abschließen möchte, hat die Qual der Versicherungswahl. Angebote für eine Hausratversicherung findet man z.B. hier:
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