Optionsschein
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Optionsschein

Was ist ein Optionsschein?

Ein Optionsschein ist ein Finanzinstrument. Ein Optionsschein

  • gewährt dem Inhaber das Recht,
  • aber verpflichtet ihn nicht,
  • während einer bestimmten Frist oder zu einem festgelegten Termin,
  • in einem bestimmten Verhältnis,
  • ein Basisobjekt, wie z.B. eine gewisse Aktie,
  • zu einem bestimmten Termin
  • zu erwerben oder zu verkaufen.

Optionsschein-Terminologie

Man bezeichnet hierbei

  • das dem Inhaber eingeräumte Recht als Optionsrecht,
  • die Frist als Optionsfrist, Laufzeit oder auch Bezugsfrist,
  • das Verhältnis als Bezugsverhältnis,
  • das Basisobjekt als Underlying,
  • den Preis als Basispreis oder Strike-Price,
  • das Recht zu verkaufen als Kaufoption und das Recht zu verkaufen als Verkaufsoption,
  • den Optionsschein selbst auch als Warrant.

Bezugsverhältnis

Das Bezugsverhältnis gibt an, wie viele Basisobjekte, z.B. Aktien, der Inhaber mit einem Optionsschein oder mehreren Optionsscheinen zum genannten Preis erwerben bzw. veräußern kann. Ein Bezugsverhältnis von 2:1 bedeutet, dass zwei Optionsscheine zum Erwerb bzw. zum Verkauf von einem Basisobjekt berechtigen.

In angelsächsischen Ländern wird dieses Verhältnis umgekehrt dargestellt. Hier bedeutet ein Bezugsverhältnis von 1:2 das Recht ein Basisobjekt für zwei Optionsscheine zu kaufen bzw. zu verkaufen.

Put/Call

Ein Optionsschein, der zum Kauf des Basisobjektes berechtigt, wird als Call und ein Optionsschein, der zum Verkauf des Basisobjektes berechtigt, wird als Put bezeichnet.

Der Preis, den der Käufer eines Optionsscheines an den Verkäufer für das eingeräumte Optionsrecht bezahlt, wird Optionsscheinprämie genannt.

Ausübung

Mit dem Erwerb von einem Optionsschein schließt der Käufer ein auf die Zukunft ausgerichtetes Geschäft ab. Der Käufer ist hierbei jedoch nicht zur Erfüllung des Geschäftes verpflichtet, sondern kann je nach Marktsituation entscheiden, ob er das Optionsrecht ausübt oder verfallen lässt.

Demgegenüber ist der Emittent, der einen Optionsschein ausgibt, an seine Ankauf- oder Verkaufszusage gebunden. Man bezeichnet daher den Emittent von einem Optionsschein auch als Stillhalter.

Zur Ausübung des Optionsrechtes bedarf es grundsätzlich einer ausdrücklichen Ausübungserklärung. Erfolgt diese nicht, so verfällt grundsätzlich der Optionsschein.

Um einem Inhaber von einem Optionsschein die Laufzeitüberwachung zu ersparen, sehen jedoch einige Optionsbedingungen eine automatische Ausübung des Optionsrechtes am Ende der Laufzeit vor, falls aus Sicht des Inhabers ein positiver Differenzbetrag zwischen dem aktuellen Marktwert des Basiswertes und dem vereinbarten Basispreis resultiert.

Barausgleich

Anstelle des Bezugs oder der Lieferung des Basiswertes bei der Ausübung eines Optionsrechtes sehen die Emissionsbedingungen der Optionsscheine oft einen Barausgleich vor. Dies erfolgt insbesondere dann, wenn ein Basiswert nicht übertragbar ist, wie z.B. im Falle eines Indices.

Bei einem Barausgleich findet mit der Ausübung des Optionsrechtes kein Erwerb bzw. keine Veräußerung des Basiswertes statt. Es wird der Differenzbetrag zwischen dem aktuellen Marktwert und dem vereinbarten Basispreis des Basiswertes ermittelt und an den Optionsscheininhaber ausgezahlt.

Was sollte man zudem über einen Optionsschein wissen?

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03.2013
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