P-Konto
bei  www. GeldFeld .de

Reform der Kontopfändung - das P-Konto


Ein Girokonto ist in der heutigen Zeit die Voraussetzung für die Teilnahme am bargeldlosen Zahlungsverkehr.

Kontolosigkeit und damit der Ausschluss vom bargeldlosen Zahlungsverkehr sind nicht nur finanziell nachteilig sondern auch existenzgefährdend.

Das Girokonto ist meist Voraussetzung für den Abschluss eines Mietvertrages, für den Bezug von Strom, mitunter sogar dafür, einen Arbeitsplatz zu erhalten.

Deshalb soll die Reform der Kontopfändung, d.h. das neu P-Konto, dafür sorgen, dass niemand sein Girokonto allein deshalb verliert, weil ein Gläubiger das Guthaben pfändet und der Kontoinhaber erst Rechtsschutz für den pfändungsfreien Selbstbehalt des Kontoguthabens suchen muss.

Automatischer Pfändungsschutz - das P-Konto

Der zum 01.07.2010 in Kraft tretende Gesetzentwurf sieht folgende Eckpunkte vor:
  • Der automatische Pfändungsschutz kann nur für ein Girokonto gewährt werden.
  • Es besteht ein Anspruch auf Umwandlung eines bereits bestehenden Girokontos in ein P-Konto.
  • Es wird ein pfändungsfreier Basisbetrag von 985,15 Euro je Kalendermonat unabhängig vom Zeitpunkt des Eingangs der Einkünfte gewährt.
  • Die Art der Einkünfte ist für den Pfändungsschutz irrelevant.
  • Wird der pfändungsfreie Basisbetrag in einem Monat nicht ausgeschöpft, wird der Restbetrag auf den folgenden Monat übertragen.
  • Eine Erhöhung, z.B. wegen gesetzlicher Unterhaltspflichten, oder eine Herabsetzung des pfändungsfreien Basisbetrages ist auf Grund einer gerichtlichen Einzelentscheidung möglich.
  • Der Pfändungsschutz auf dem P-Konto ist vorrangig gegenüber dem herkömmlichen Kontopfändungsschutz, den es auch weiterhin geben wird.

Anmerkungen zum P-Konto

  • Die Banken sind nicht verpflichtet, ein kostenloses/gebührenfreies P-Konto anzubieten.
  • Ehepaare sollten darüber nachdenken, nicht ein gemeinsames Konto als P-Konto umzuwandeln, sondern erst das gemeinsame Girokonto in zwei Girokonten aufzuteilen und diese dann in P-Konten zu wandeln!
www. GeldFeld .de