Policendarlehen
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Was ist ein Policendarlehen?

Ein Policendarlehen ist ein Darlehen, bei dem eine Lebensversicherung oder eine Rentenversicherung des Darlehensnehmers beliehen wird und dem Gewährer des Darlehens als Sicherheit dient. 

In der Regel tritt der Darlehensnehmer seine Police für die Laufzeit des Policendarlehens an den Darlehensgeber ab. 

Die maximale Laufzeit des Policendarlehens bemisst sich dabei üblicherweise an der Restlaufzeit der Versicherungspolice und der maximale Betrag des Policendarlehens an dem Rückkaufswert der beliehenen Versicherung. 

Während der Dauer der Beleihung kann der Versicherungsvertrag unverändert weitergeführt werden, so dass der Versicherungsschutz vollständig fortbesteht. 

Nach Tilgung des Policendarlehens hat der Darlehensgeber die Versicherungspolice an den Darlehensnehmer zurückzugeben.

Was ist der Sinn eines Policendarlehens?

Besitzer einer Lebensversicherung oder einer Rentenversicherung stehen manchmal einem unvorhergesehenen Kapitalbedarf gegenüber. Eine Option diesen unvorhergesehenen Kapitalbedarf zu decken, ist das "Versilbern" der Lebensversicherung oder Rentenversicherung. 

Mit dem Policendarlehen leiht man sich temporär Geld, das man in eine Lebensversicherung oder einer Rentenversicherung eingezahlt hat. Hierbei verpfändet man seine Police. Zusätzliche Bonitätsnachweise sind hierzu in der Regel nicht erforderlich.

Dieses Vorgehen ist deswegen interessant, da die hierfür in Frage kommende Kapitallebens- oder Rentenversicherung zumeist ein wichtiger Baustein der persönlichen Altersvorsorge ist und manchmal auch noch mit einem anderen Baustein der Risikovorsorge verbunden ist, wie z.B. mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Bei einem Verkauf oder Kündigung dieser Versicherung würde man dann diese getroffene Vorsorge aufgeben. Bei der Verpfändung hingegen bleibt der Versicherungsschutz bestehen, d.h. die getroffen Vorsorge kann weitergeführt werden.

Wer vergibt Policendarlehen?

Ein Policendarlehen kann zumeist bei dem Versicherungsunternehmen, das die jeweilige Lebensversicherung oder Rentenversicherung ausgestellt hat, oder bei Mitgliedern des Bundesverbandes Vermögensanlagen im Zweitmarkt Lebensversicherungen e.V. aufgenommen werden.

Man sollte hier unbedingt ein Anbietervergleich durchführen.

Was ist bei Policendarlehen zu beachten?

Bezugsgröße für das Policendarlehen ist der Rückkaufswert der zu Grunde liegenden Lebensversicherung oder Rentenversicherung, d.h. die Summe, die der Versicherer aktuell bei Kündigung auszahlen würde.

Um böse Überraschungen zu vermeiden, sollte man vor Abschluss eines Policendarlehens klären, ob und ggf. welche steuerlichen Implikationen dieser Abschluss des Policendarlehens nach sich zieht.

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