Rechtsschutzversicherung
bei  www. GeldFeld .de

Rechtsschutzversicherung

Recht haben und Recht bekommen,

dies können zwei grundverschiedene, kostenintensive Dinge sein.

Eine Rechtsschutzversicherung kann natürlich nicht dafür garantieren, dass man vor Gericht Recht bekommt. Denn vor Gericht gibt es nicht immer nur Gewinner oder Verlierer, d.h. Vergleiche, bei denen die beteiligten Parteien die Kosten anteilig zu tragen haben, sind an der Tagesordnung.

Aber auch wenn man einen Rechtsstreit gewonnen hat, kann man zur Kasse gebeten werden. So hat man z.B. im Falle der Zahlungsunfähigkeit des Prozessgegners die eigenen anwaltlichen und Gerichtskosten zu tragen.
Gleiches gilt für Verhandlungen in erster Instanz vor einem Arbeitsgericht, egal wie diese ausgeht.

Hier hilft eine Rechtsschutzversicherung.

Denn eine Rechtsschutzversicherung übernimmt, auch im Falle eines negativen Urteils oder eines eingeschränkten Erfolges, in der Regel folgende Kosten:
  • die gesetzlichen Anwaltsgebühren des vom Versicherten ausgewählten Rechtsanwaltes,
  • Kosten für einen weiteren Rechtsanwalt, wenn ein Gericht im Ausland zuständig ist, oder bei Entfernung von mehr als 100 km zwischen Wohnort und Gerichtsstand,
  • Gerichtskosten,
  • Zeugengelder und gerichtliche Honorare von Sachverständigen,
  • Kosten des Gegners, soweit der Versicherte diese tragen muss.
Achtung: Ohne gesetzliche Verpflichtung übernommene Kosten werden von der Rechtsschutzversicherung nicht erstattet, wie etwa Anwaltshonorare, die über den gesetzlichen Gebührensätzen liegen, oder freiwillig übernommene Kosten des Gegners.

Zudem übernimmt eine Rechtsschutzversicherung in gewissen Fällen auch die Kosten für außergerichtliche, obligatorische Streitschlichtungsverfahren, die abhängig vom Bundesland bei zivilrechtlichen Streitigkeiten bis zu einem Streitwert von 750 Euro, bei nachbarrechtlichen Streitigkeiten oder bei Ansprüchen aus Ehrverletzungen durchzuführen sind.

Eine Rechtsschutzversicherung hilft jedoch nicht im Bereich des Straf-Rechtsschutzes beim Vorwurf bzw. Vorliegen einer vorsätzlichen Straftat.

Eine Rechtsschutzversicherung setzt sich zusammen aus verschiedenen Leistungsbausteinen, die meist unterschiedlich Bereiche abdecken, wie
  • ein Schadenersatz-Rechtsschutz zur Durchsetzung von Ansprüchen auf Schadenersatz, z. B. nach einem Verkehrsunfall,
  • ein Arbeits-Rechtsschutz für Auseinandersetzungen aus einem Arbeitsverhältnis, z.B. im Falle einer Kündigung oder Versetzung,
  • ein Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz für Eigentümer wie auch Mieter und/oder Vermieter,
  • ein Vertrags-Rechtsschutz für den Privatbereich,
  • ein Internet-Rechtsschutz,
  • ein Steuer-Rechtsschutz,
  • ein Sozialgerichts-Rechtsschutz,
  • ein Verkehrs-Rechtsschutz bei Streitigkeit im Umfeld des Straßenverkehrs,
  • ein Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz,
  • ein Straf- und Ordnungswidrigkeiten,
  • ein Beratungs-Rechtsschutz im Familien und Erbrecht.
Aufgrund der Vielfalt der Leistungsbausteine sollte man sich vor Abschluss einer Rechtsschutzversicherung eine Meinung gebildet haben, welche Leistungsbausteine eine Rechtsschutzversicherung aufweisen mindestens haben sollte. Dies sollte man beim Vergleich und bei der Auswahl einer Rechtsschutzversicherung unbedingt berücksichtigen.
Anzeige

Mit dem Antrag für eine Rechtsschutzversicherung erhält man auch die allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB), die man aufmerksam durchlesen sollte, da diese fester Bestandteil der jeweiligen Rechtsschutzversicherung sind und da die Bedingungen einer Rechtsschutzversicherung letztendlich jeder Versicherer selbst bestimmt.

Wer ist versichert?

Durch eine Rechtschutzversicherung sind zumeist geschützt
  • alle Lebenspartner sowie minderjährige oder unverheiratete volljährige Kinder, solange diese keinen Beruf ausüben, im privaten wie auch beruflichen Bereich,
  • alle Lebenspartner sowie minderjährige oder unverheiratete volljährige Kinder, solange diese keinen Beruf ausüben, als Fahrer eigener und fremder Fahrzeuge
  • alle fremden Fahrer der Fahrzeuge der Lebensgemeinschaft.
Dies kann jedoch auch je Baustein und Anbieter variieren.

Juristischer Beistand erforderlich?

Ist man der Meinung sind, dass man zur Klärung eines Streites juristischen Beistand benötigt, sollte man stets
  • zuerst die Rechtsschutzversicherung kontaktieren,
  • bei der Rechtsschutzversicherung den Versicherungsschutz hinterfragen,
  • ggf. sich von der Rechtsschutzversicherung einen Fachanwalt vermitteln lassen,
  • von der Rechtsschutzversicherung eine Kostendeckungszusage einholen.

Fazit

Eine Rechtsschutzversicherung ist somit eine Möglichkeit zur finanziellen Risikovorsorge für den Fall eines möglicherweise kostenintensiven Rechtsstreites.
www. GeldFeld .de