SEPA-Lastschrift
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SEPA-Lastschrift

Seit Ende 2009 kann man in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, in den Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) Island, Liechtenstein und Norwegen sowie in Monaco, San Marino und der Schweiz grenzüberschreitend Zahlungen in Euro sowohl per Lastschrift wie auch per Überweisung tätigen.

Die Instrumente hierzu bezeichnet man als SEPA-Überweisung und SEPA-Lastschrift, wobei SEPA die Abkürzung für Single Euro Payments Area ist, was sich als einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum übersetzen lässt.

Grundlage für eine SEPA-Lastschrift ist ein Mandat für eine SEPA-Lastschrift, das seit 2014 vom Zahlungsempfänger und nicht mehr von der Bank des Zahlers zu verwalten ist.

Wie ist ein Mandat für eine SEPA-Lastschrift?

Das Mandat für eine SEPA-Lastschrift ist das Äquivalent zur klassischen Einzugsermächtigung. Ein Mandat für ein SEPA-Lastschriftmandat ist eine rechtliche Legitimation für den Einzug von SEPA-Lastschriften. Ein solches Mandat schließt sowohl die Zustimmung des Zahlers zum Einzug der Zahlung per SEPA-Lastschrift an den Zahlungsempfänger wie auch den Auftrag an die eigene Bank zur Einlösung der Zahlung ein.

Die Texte für ein Mandat einer SEPA-Lastschrift sind individuell, d.h. abhängig von der Ausgestaltung des Gläubigers der Lastschrift.

Ein Mandat einer SEPA-Lastschrift muss gemäß dem „SEPA Direct Debit Core Rulebook“ des European Payments Councils (EPC) unter anderem folgende Inhalte aufweisen:

  • Ermächtigung an den Zahlungsempfänger, einen bestimmten Betrag von einem vorgegebenen Konto des Zahlers einzuziehen,
  • Ermächtigung der angegebenen Bank des Zahlers, die eingereichten Lastschriften einzulösen,
  • Name und Adresse des Zahlungsempfängers sowie dessen Gläubiger-Identifikationsnummer,
  • eine bis zu 35 alphanumerische Stellen lange Mandatsreferenz,
  • eine Aussage, ob das Mandat einmalig oder für wiederkehrende Zahlungen gilt, sowie
  • Name, Adresse, Kontoverbindung unter Angabe von IBAN und ggf. BIC sowie Unterschrift des Zahlers.

Ein solches Mandat muss in einer Sprache des EWR verfasst sein, die der Zahler beherrscht bzw. die dem Zahler als Vertragssprache dient. In allen anderen Fällen ist die Verwendung der englischen Sprache zwingend.

Der Ermächtigte ist verpflichtet, das vom Zahler erteilte Mandat für eine SEPA-Lastschrift, einschließlich ggf. erfolgender Änderungen, in der gesetzlich vorgegebenen Form aufzubewahren. Nach dem Erlöschen eines Mandates hat der Ermächtigte dieses noch für einen Zeitraum von mindestens 14 Monaten, gerechnet vom Zeitpunkt der letzten eingezogenen Lastschrift, aufzubewahren.

Vor- und Nachteile der SEPA-Lastschrift

Eine Einschätzung, welche Vor- und Nachteile die Einführung der SEPA-Lastschrift mit sich gebracht hat, gibt zum Beispiel sepastop.eu, ein 2015 gegründetes, europäisches Unternehmen, das Verbrauchern bei der Kündigung von Abonnements beziehungsweise von Verträgen unterstützt:

+ Mittels SEPA-Lastschrift können EURO-Zahlungen an Unternehmen in anderen europäischen Ländern unkompliziert durchgeführt werden.

+ Mit Einführung der SEPA-Lastschrift sind Verbraucher bei Lastschriften besser geschützt. Eine SEPA-Lastschrift kann innerhalb von acht Wochen nach Belastung an den Einreicher zurückgegeben werden. In diesem Fall wird eine entsprechende Kontobelastung von der Bank rückgängig gemacht. Zudem können Verbrauchen die maximale Höhe und die maximale Frequenz von Lastschriften, wie zum Beispiel monatlich, selber festlegen.

- Von Nachteil ist, dass ein Verbraucher eine Lastschrift nicht mehr über seine Bank widerrufen kann. Der Verbraucher kann die Lastschrift zwar von seiner Bank sperren lassen, dies ist allerdings nur der erste Schritt. Der Verbraucher muss den Ermächtigten unter Bezug auf die Mandatsreferenz, die er zum Beispiel dem Kontoauszug entnehmen kann, kontaktieren und instruieren, um das Mandat für die betroffene Lastschrift erlöschen zu lassen.

- Diverse Verbraucher präferieren manuelle Zahlungen in Form von Banküberweisung oder Post, um mehr Transparenz und Kontrolle über ihre eigenen Finanzen zu haben und um etwaige Fehler schneller zu finden.

02.2017
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