Short-Positionen und Short-Attacken
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Short-Positionen und Short-Attacken

Immer wieder hört man in der Presse Berichte zu Marktmanipulationen. In diesem Zusammenhang fallen oft die Begriffe Short-Positionen, Short-Attacken und Leerverkäufe. Was bedeuten diese Begriffe?

Was ist eine Short-Position?

Eine Short-Position in einer Aktie liegt vor, wenn der Inhaber der Aktie oder eines Finanzinstruments, dessen Wertentwicklung von der Wertentwicklung der Aktie abhängig ist, auf fallende Kurse setzt und eine Verkäuferposition einnimmt. Solche Finanzinstrumente können Optionsgeschäfte, Swaps oder Finanzinstrumente sein, die sich auf Indices und Baskets beziehen und zumindest zum Teil die benannten Werte beinhalten, sowie entsprechende Anteile an börsengehandelten Fonds (Exchange-Traded Funds - ETFs).

Wann wird eine Short-Position zu einem Leerverkauf?

Hält jemand bezogen auf eine bestimmte Aktie mehrere Short- als Long-Positionen, d.h. verkauft er Aktien, die er noch gar nicht besitzt, so liegt eine Netto-Leerverkaufsposition vor. Netto-Leerverkaufspositionen sind mitteilungs- und zusätzlich veröffentlichungspflichtig, wenn sie bestimmte Schwellenwerte erreichen. Diese sind in Artikel 5 Absatz 2 und Artikel 6 Absatz 2 der europäischen Leerverkaufsverordnung festgelegt.

Wann spricht man von einer Short-Attacke aus?

Ein Beispiel einer Marktmanipulation unter Verwendung von Short-Positionen sind die sogenannten Short-Attacken. Bei einer Short-Attacke geht ein Marktmanipulator zum Beispiel eine oder mehrere Short-Positionen in Aktien eines Emittenten ein, bevor er negative Informationen zu diesem Emittenten verbreitet. Diese Kommunikationsmaßnahmen führen in vielen Fällen zu einer massiven Verunsicherung im Markt. Die Aktien des betroffenen Emittenten verzeichnen in manchen Fällen binnen Sekunden nach Veröffentlichung dieser negativen Informationen Kurseinbrüche in zweistelligen Prozenthöhen.


Kurse von Finanzinstrumenten sind durch Marktinformationen beeinflussbar - Bildquelle: Pixabay

Der Marktmanipulator profitiert von dem Kurseinbruch, indem er seine vorab eingegangenen Short-Position(en) durch den Erwerb nunmehr im Kurs gefallener Aktien wieder glattstellt.

Gelegentlich enthalten die Verlautbarungen des Marktmanipulators sogar den expliziten Hinweis, dass der Autor oder mit ihm verbundene Personen Netto-Leerverkaufspositionen in dem jeweiligen Finanzinstrument halten und damit bewusst auf fallende Kurse setzen.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) rät Anlegern daher, vor der Veräußerung oder dem Erwerb von Finanzinstrumenten stets die Seriosität der jeweiligen Bekanntmachungen sehr genau zu prüfen. Auch wenn die Interessenkonflikte in Disclaimern offengelegt werden müssen, sollte man stets die Motive für die Veröffentlichung von negativen Berichten hinterfragen und sich nicht auf eine einzige Informationsquelle verlassen.

06.2017
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