Steuern
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Steuern

Mit dem Thema "Geld" ist zumeist der Begriff Steuern verbunden.

Was sind Steuern?

Steuern sind Geldleistungen an den Staat, die von dem Staat zur Erzielung von Einnahmen erhoben werden und an keiner konkreten Gegenleistung gebunden sind.

Wie kann man Steuern unterscheiden?

Die in Deutschland erhobenen Steuern lassen sich zum Beispiel unterscheiden in/nach

  • direkten und indirekten Steuern,
  • Bezugspunkten,
  • sogenannten Gebietskörperschaften.

Direkte und indirekte Steuern

Die Unterscheidung von direkten und indirekten Steuern ist eine Unterscheidung nach denjenigen, die die Steuerlast tragen und die die Steuern an den Staat zahlen.

Direkte Steuern

Bei direkten Steuern ist der Steuerzahler auch zugleich der Steuerträger, so zum Beispiel bei der Einkommen- und Körperschaftsteuer. Hier ist die auf das Einkommen des Betroffenen entfallende Steuer direkt an das Finanzamt zu entrichten.

Indirekte Steuern

Bei indirekten Steuern sind in der Regel Steuerzahler und Steuerträger nicht identisch. Zu den indirekten Steuern gehören zum Beispiel einzelne Verkehr- und die Verbrauchsteuern. Die indirekten Steuern sind hier in den Preisen der Produkte enthalten und werden von den Unternehmen an die Finanzverwaltung abgeführt. Die Unternehmen sind somit die Steuerzahler. Die Steuerlast tragen jedoch die Endverbraucher, die mit dem Kauf der Produkte die Steuer entrichten. Eine indirekte Steuer ist zum Beispiel die Tabaksteuer.

Steuern nach Bezugspunkten

Man kann Steuerarten auch danach unterscheiden, welchen Bezugspunkt sie haben. Eine solche Unterscheidung wäre zum Beispiel die Betrachtung von

  • Personensteuern,
  • Objektsteuern,
  • Verkehr- und Verbrauchsteuern.

Personensteuern

Personensteuern betrachten Steuern, die sich auf natürliche Personen, d.h. auf Menschen, oder auf juristischen Personen, wie zum Beispiel auf eine Aktiengesellschaft, beziehen. So müssen zum Beispiel natürliche Personen als Personensteuer die Einkommensteuer entrichten, die Aktiengesellschaft hingegen die Körperschaftsteuer.

Objektsteuern

Eine Objektsteuer ist eine Steuer, die mit einem sachlichen Steuerobjekt verknüpft ist, ohne Berücksichtigung der persönlichen Verhältnisse des Eigentümers oder sonstiger Berechtigten. Ein Beispiel einer Objektsteuer ist die Grundsteuer, die sich auf das Grundstückseigentum bezieht.

Verkehr- und Verbrauchsteuern

Verkehrsteuern betreffen Geschäftsvorfälle des Rechts- und Wirtschaftsverkehr. Ein Beispiel einer Verkehrsteuer ist die Umsatzsteuer.

Verbrauchsteuern beziehen sich auf den Verbrauch bestimmter Waren mit einer Steuer belastet. Ein Beispiel für eine Verbrauchsteuer ist die Energiesteuer.

Steuern von Gebietskörperschaften

Bei Steuern von Gebietskörperschaften wird nach dem Steuerempfänger, d.h. nach Bund, Länder oder Gemeinden, unterschieden.

So gibt es Gemeinschaftssteuern, d.h. Steuern, die sich Gebietskörperschaften untereinander aufteilen, sowie Steuern, die nur jeweils einer Gebietskörperschaft allein zustehen.

Zu den Gemeinschaftssteuern zählen:

Steuer Bund Länder Gemeinden
Körperschaftssteuer 50 % 50 % 0 %
Lohn- und Einkommensteuer 42,5 % 42,5 % 15 %
Umsatzsteuer 53,9 % 44,1% 2 %
Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge 44 % 44 % 12 %

Zu den Bundessteuern gehören

  • die Branntweinsteuer,
  • die Energiesteuer,
  • die Kaffeesteuer,
  • die Kernbrennstoffsteuer,
  • die Kraftfahrzeugsteuer,
  • der Solidaritätszuschlag,
  • die Stromsteuer,
  • die Tabaksteuer,
  • die Versicherungsteuer.

Zu den Landessteuern zählen

  • die Biersteuer,
  • die Erbschaft-/Schenkungsteuer,
  • die Feuerschutzsteuer,
  • die Grunderwerbsteuer,
  • die Rennwett-/Lotteriesteuer.

Gemeidesteuern sind

  • die Getränkesteuer,
  • die Gewerbesteuer,
  • die Grundsteuer,
  • die Hundesteuer,
  • die Vergnügungsteuer,
  • die Zweitwohnsitzsteuer.
11.2014
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