Travelers Cheques
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Travelers Cheques

Travelers Cheques als Zahlungsmittel

Travelers Cheques, die auch oft als Travellerschecks oder Reiseschecks bezeichnet werden, sind ein Zahlungsmittel, das grundsätzlich weltweit akzeptiert wird.

Travelers Cheques zeichnen sich dadurch aus, dass sie versichert sind. Bei Verlust oder Diebstahl werden Travelers Cheques meist innerhalb von 24 Stunden ersetzt.

Travelers Cheques sind zudem unbegrenzt gültig, d.h. sie müssen nicht am Ende einer Reise zurückgegeben werden. Bunkert man jedoch Travelers Cheques, so tätig man nichts anderes als eine zinslose Geldanlage in der jeweiligen Währung.

Travelers Cheques können bei Auslandsreisen als Ergänzung zu Plastikgeld und Bargeld dienen und zur Bezahlung oder Bargeldbeschaffung verwendet werden.

Stückelungen bei Travelers Cheques

Travelers Cheques sind in den meisten Währungen der wichtigsten Urlaubs- und Geschäftsreiseländer in unterschiedlichen Stückelungen verfügbar. Dies umfasst zumeist Stückelungen in

  • 20, 50, 100, 200 AUD,
  • 20, 50, 100, 500 CAD,
  • 50, 100, 200, 500 EUR,
  • 50, 100, 500, 1.000 USD,
  • 10.000, 20.000, 50.000 JPY.

Travelers Cheques und Gebühren

Der Erwerb von Travelers Cheques ist kostenpflichtig. Oft wird ca. 1% ihres Nennwertes an Gebühren erhoben. Zusätzlich wird bei der Einlösung von Travelers Cheques zumeist eine Wechselprovision berechnet, die im jeweiligen Wechselkurs meist schon enthalten ist. Daher ist die Währung, auf die Travelers Cheques ausgestellt sind, und somit die Thematik der Wechselkursschwankungen und der Wechselkursgebühren sowohl unter dem Aspekt der Einlösung im Zielland wie auch ggf. (später) im Heimatland von Bedeutung.

Umgang mit Travelers Cheques

Travelers Cheques sollte man sofort nach Erhalt in der oberen linken Ecke auf der dafür vorgesehenen Zeile unterschreiben.

Den Eintrag des Datums und die zweite Unterschrift sollte grundsätzlich erst beim Einlösen in Gegenwart der akzeptierenden Person/Stelle erfolgen.
In den meisten Fällen benötigt man bei der Zweitunterschrift keinen Ausweis solange diese mit der Erstunterschrift übereinstimmt. Unabhängig hiervon gelten aber zudem national abweichende, gesetzliche Bestimmungen, die bei Bargeldtransaktionen in bestimmten Höhen eine Identifizierung verlangen. Daher ist es ratsam, in jedem Fall ein Identifizierungsdokument sowie auch den Original-Kaufbeleg beim Einlösen mit sich zu führen.

Bei Erhalt der Travelers Cheques sollte man die Seriennummern umgehend notieren, damit die Travelers Cheques im Falle eines Verlusts oder Diebstahls ersetzt werden können.
Die Liste der Seriennummern sollte stets gemeinsam mit der jeweiligen Notrufnummer des Emittenten jedoch getrennt von den Travelers Cheques aufbewahrt werden.

Akzeptanz von Travelers Cheques

Beteiligte sind bei Travelers Cheques

  • der Emittent als Aussteller der Travelers Cheques,
  • das herausgebende Kreditinstitut,
  • der Kunde des Kreditinstitutes als Empfänger und
  • die jeweilige annehmende Einlösestelle.

Die Ausgabe von Travelers Cheques ist gemäß §1 KWG in Deutschland ein Bankgeschäft. Travelers Cheques sind somit kein gesetzliches Zahlungsmittel. Es besteht somit keine gesetzliche Annahmeverpflichtung für Travelers Cheques, d.h. die Akzeptanz von Travelers Cheques basiert grundsätzlich auf Freiwilligkeit oder Vertragsbindung.
Travelers Cheques können stets bei allen Vertragsunternehmen des jeweiligen Emittenten eingelöst werden.
Daher sollte man sich vor Reisen zum Vermeiden böser Überraschungen erkundigen, wie und wo man solche Vertragsunternehmen des jeweiligen Ausstellers der Travelers Cheques im jeweiligen Land findet.

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