Überweisung
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Überweisung

zum bargeldlosen Bezahlen

Eine Überweisung ist ein Instrument zum bargeldlosen Bezahlen.


Wie läuft eine Überweisung ab?

Bei einer Überweisung wird i.A. eine Bank beauftragt, einem angeführten Konto eines Zahlungsempfängers einen Geldbetrag zu Lasten eines Kontos des Auftraggebers zukommen zu lassen.

Die beauftragte Bank übermittelt die Daten der Überweisung und den Geldbetrag an die im Auftrag angegebene Bank des Zahlungsempfängers.

Ferner belastet die beauftragte Bank das in der Überweisung genannte Konto des Auftraggebers mit dem Überweisungbetragung und mit der Wertstellung/Valuta des Ausführungstages.

Die empfangende Bank schreibt dem Zahlungsempfänger den eingegangenen Betrag auf seinem Konto mit Wertstellung/Valuta des Eingangstages gut.

Die involvierten Banken informieren den Auftraggeber und den Zahlungsempfänger über die Belastung beziehungsweise Gutschrift. Dies erfolgt zumeist mittels eines Kontoauszuges.


Wie schnell wird eine Überweisung, die in Euro erfolgt, derzeit in Deutschland abgewickelt?

Die beauftragte Bank des Zahlers hat gemäß § 675s BGB "Ausführungsfrist für Zahlungsvorgänge" zu gewährleisten, dass der Euro-Geldbetrag spätestens am Ende des folgenden Geschäftstags bei der Bank des Zahlungsempfängers eingeht.

Geschäftstage sind i.d.R. alle Tage außer Samstage, Sonntage, gesetzliche Feiertage sowie der 24. und 31. Dezember.

Achtung:
  • Institute definieren i.A. einen Annahmezeitpunkt für Überweisungsaufträge. Wird nach diesem Annahmezeitpunkt eine Überweisung bei der Bank eingereicht, so gilt die Überweisung erst am folgenden Geschäftstag als zugegangen, d.h. die Ausführungsfrist der Überweisung verlängert sich somit um einen Geschäftstag.

  • Werden Überweisungsaufträge papierhaft erteilt, so kann sich die Ausführung infolge der Belegerfassung um einen Geschäftstag verlängern.

Was passiert im Falle einer Überweisung an einem falschen Empfänger?

Hat die beauftragte Bank das Geld dem falschen Empfänger zukommen lassen, so erhält der Auftraggeber den Überweisungsbetrag zurück.

Hat der Auftraggeber eine fehlerhaften Kundenidentifikation, wie z.B. eine falsche Kontonummer des Zahlungsempfängers, vorgegeben, so hat der Auftraggeber keine Erstattungsansprüche gegenüber der beauftragten Bank.

Gemäß gemäß § 675y BGB kann der Auftraggeber jedoch von der beauftragten Bank verlangen, dass diese sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten darum bemüht, den Zahlungsbetrag wiederzuerlangen.

Sollte der unberechtigte Zahlungsempfänger das Geld nicht zurücküberweisen, bleibt dem Zahler letztendlich nur die Möglichkeit, auf Erstattung des Betrages zu klagen.

Um dies zu ermöglichen, ist zwischen Banken ein Auskunftsverfahren für Überweisungen ab einem Betrag von 20 Euro vereinbart.

Achtung:
  • Banken sind nicht verpflichtet, im Überweisungsauftrag den Namen des Zahlungsempfängers mit dem Namen des Kontoinhabers der vorgegebenen Kontonummer abzugleichen, und unterlassen dies ggf. auch. Somit werden Falschüberweisungen in vielen Fällen bankseitig nicht erkannt.

Kann eine Überweisung storniert werden?

Ein Überweisung kann aufgrund der kurzen Ausführungsfristen i.d.R. nicht mehr storniert werden.

Im Falle einer fehlerhaften Überweisung sollte man sich trotzdem umgehend an das beauftragte Institut wenden. Mit etwas Glück kann dieses ggf. die Überweisung doch noch stoppen.

Achtung:
  • Eine Recherche zu sowie ein Storno einer fehlerhaften Überweisung sind ggf. entgeltpflichtig.
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