Wohngebäudeversicherung
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Wohngebäudeversicherung

Die Wohngebäudeversicherung dient, wie der Name impliziert, der Absicherung eines Wohngebäudes.

In dem Versicherungsschutz einer Wohngebäudeversicherung sind auch sogenannte Nebengelasse wie die Garage oder der Carport, das Garten- oder das Gerätehaus auf dem zum Wohngebäude gehörenden Grundstück, Zäune und Müllboxen einbezogen, sofern diese vertraglich erfasst sind.

Ebenfalls im Rahmen der Wohngebäudeversicherung versichert sind mit dem Haus verbundene Objekte, wie Markisen oder Dachantennen.

Für verbundene Anlagen, wie Solaranlage oder Zisterne, sind meist individuelle Vereinbarungen zusätzlich zu treffen.

Versicherungsumfang

Gefahren für ein Wohngebäude gibt es viele.

Eine Wohngebäudeversicherung dient im Allgemeinen dem Schutz vor Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel.

Feuer

Im Allgemeinen werden Schäden aus einem Brand, Blitzschlag oder einer Explosion, die zu einem Totalschaden führen kann, ebenso wie die einer Implosion oder Auswirkungen von Löschwasser und Ruß über eine Wohngebäudeversicherung gedeckt.

Selbst der seltene Fall eines Flugzeugabsturzes auf das versicherte Wohngebäude ist durch eine Wohngebäudeversicherung abgedeckt.

Leitungswasser

Eine Wohngebäudeversicherung übernimmt auch die Deckung für resultierende Schäden aus dem Lecken oder Platzen von Rohren bei wasserführenden Leitungen und den dazugehörigen Anlagen, wie die Wasserver- und -entsorgung, Heizkörper und -rohre, Wasch- und Spülmaschinen, Klima- und Wärmepumpen.

Schadensersatz wird je nach Vertrag auch für Wasserschäden aus Defekten bei Aquarien oder Wasserbetten übernommen.

Sturm und Hagel

Bei Sturmschäden gibt es die Einschränkung, dass eine Wohngebäudeversicherung Schäden erst ab Windstärke 8 deckt.

Hagelschäden werden jedoch von der Wohngebäudeversicherung unabhängig von der jeweiligen Windstärke übernommen.

Elementargewalten

Schäden durch Überschwemmung, drückendes Grundwasser, Starkregen, Rückstau, Erdrutsch, Erdbeben, Erdsenkung, Schneedruck und Vulkanausbruch werden von einer Wohngebäudeversicherung nicht übernommen. Hier empfiehlt sich bei Bedarf der Abschluss einer passenden Elementarversicherung.

Sonstiges

Absicherung vor Glasbruch, Überspannung oder leckende Öltanks sind bei Bedarf oft als Zusatzleistung vereinbar.

Gefahrerhöhung

Analog zu der Hausratversicherung gibt es auch bei der Wohngebäudeversicherung das Thema einer Gefahrerhöhung.

Die Wohngebäudeversicherung ist beispielsweise stets dann zu informieren, wenn

  • das Wohngebäude nicht genutzt wird oder wegen Baumaßnahmen vorübergehend leer steht.

  • die Nutzung des Wohngebäudes sich von privat auf gewerblich ändert.

Schadensersatz

Üblich ist derzeit die sogenannte gleitende Neuwertversicherung.

Bei einer solchen gleitende Neuwertversicherung werden/wird

  • egal, wie alt das versicherte Wohngebäude ist, der Vertrag und Beitrag jährlich auf Basis der aktuellen Baukosten angepasst.

  • z.B. im Falle des Abbrennens des versicherten Wohngebäudes zu aktuellen Preisen ein Neubau eines adäquaten Wohngebäudes inkl. der Architekten-, Konstruktions- und Planungskosten innerhalb von drei Jahren finanziert oder der Zeitwert ausbezahlt.

Bezahlt werden u.a. auch meist der Abbruch des Wohngebäudes, die Aufräumarbeiten und die Sicherung des Grundstücks.

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