|
|||||||
|
|||||||
|
WohngebäudeversicherungDie Wohngebäudeversicherung dient, wie der Name impliziert, der Absicherung eines Wohngebäudes. In dem Versicherungsschutz einer Wohngebäudeversicherung sind auch sogenannte Nebengelasse wie die Garage oder der Carport, das Garten- oder das Gerätehaus auf dem zum Wohngebäude gehörenden Grundstück, Zäune und Müllboxen einbezogen, sofern diese vertraglich erfasst sind. Ebenfalls im Rahmen der Wohngebäudeversicherung versichert sind mit dem Haus verbundene Objekte, wie Markisen oder Dachantennen. Für verbundene Anlagen, wie Solaranlage oder Zisterne, sind meist individuelle Vereinbarungen zusätzlich zu treffen. VersicherungsumfangGefahren für ein Wohngebäude gibt es viele. Eine Wohngebäudeversicherung dient im Allgemeinen dem Schutz vor Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel. FeuerIm Allgemeinen werden Schäden aus einem Brand, Blitzschlag oder einer Explosion, die zu einem Totalschaden führen kann, ebenso wie die einer Implosion oder Auswirkungen von Löschwasser und Ruß über eine Wohngebäudeversicherung gedeckt. Selbst der seltene Fall eines Flugzeugabsturzes auf das versicherte Wohngebäude ist durch eine Wohngebäudeversicherung abgedeckt. LeitungswasserEine Wohngebäudeversicherung übernimmt auch die Deckung für resultierende Schäden aus dem Lecken oder Platzen von Rohren bei wasserführenden Leitungen und den dazugehörigen Anlagen, wie die Wasserver- und -entsorgung, Heizkörper und -rohre, Wasch- und Spülmaschinen, Klima- und Wärmepumpen. Schadensersatz wird je nach Vertrag auch für Wasserschäden aus Defekten bei Aquarien oder Wasserbetten übernommen. Sturm und HagelBei Sturmschäden gibt es die Einschränkung, dass eine Wohngebäudeversicherung Schäden erst ab Windstärke 8 deckt. Hagelschäden werden jedoch von der Wohngebäudeversicherung unabhängig von der jeweiligen Windstärke übernommen. ElementargewaltenSchäden durch Überschwemmung, drückendes Grundwasser, Starkregen, Rückstau, Erdrutsch, Erdbeben, Erdsenkung, Schneedruck und Vulkanausbruch werden von einer Wohngebäudeversicherung nicht übernommen. Hier empfiehlt sich bei Bedarf der Abschluss einer passenden Elementarversicherung. SonstigesAbsicherung vor Glasbruch, Überspannung oder leckende Öltanks sind bei Bedarf oft als Zusatzleistung vereinbar. GefahrerhöhungAnalog zu der Hausratversicherung gibt es auch bei der Wohngebäudeversicherung das Thema einer Gefahrerhöhung. Die Wohngebäudeversicherung ist beispielsweise stets dann zu informieren, wenn
SchadensersatzÜblich ist derzeit die sogenannte gleitende Neuwertversicherung. Bei einer solchen gleitende Neuwertversicherung werden/wird
Bezahlt werden u.a. auch meist der Abbruch des Wohngebäudes, die Aufräumarbeiten und die Sicherung des Grundstücks. Anzeige
|
|
|||||
|