Finanzagent
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Warnung vor einer Tätigkeit als „Finanzagent“

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), das Bundeskriminalamt und wie auch die Landeskriminalämter warnen ausdrücklich davor, auf ein vermeintlich lukratives Jobangebot für eine Tätigkeit als Finanzagent, die oft auch unter anderen Titeln z.B. als Financial Agent, Finanzmanager, Regional Manager für Zahlungsbearbeitung ausgeschrieben ist, einzugehen.

So findet man z.B. auf Internetseiten Jobangebote, bei denen Kriminelle mit Offerten die "beste Verdienstmöglichkeit mit wenig Arbeit" anpreisen und für eine Tätigkeit als Vertreter scheinbar seriöser "Finanzmanagementunternehmen" als so genannter Finanzagent werben. Ziel des Vorgehens ist es, inländische Girokontoinhaber zu gewinnen, die das eigene Girokonto

  • für den Erhalt von Zahlungen von Dritten und
  • für das anschließende Weiterleiten von Beträgen per Bargeldversand oder über Finanztransferdienstleister (wie z.B. Western Union) an eine im Ausland befindliche Person
meist auf Basis einbehaltener Provisionen zur Verfügung zu stellen.

Diese Form der Abwicklung wird vielfach mit Kostenersparnis gegenüber Auslandsüberweisungen oder den Schutz sensibler Kundeninformationen begründet.

Zweck des Finanzagenten

Die auf das Konto des Finanzagenten überwiesenen Gelder stammen dabei meist von Dritten, die Opfer krimineller, zumeist betrügerischer Handlungen geworden sind. Der Finanzagent dient demnach lediglich dem Zweck, die illegal erlangten Gelder schnell an die Täter im Ausland zu überweisen, um deren Transferwege zu verwischen.

Folgen für den Finanzagenten

Da der Finanzagent für seine Tätigkeit eine Provision oder eine Vergütung erhält, betreibt er gewerbsmäßig ein Finanztransfergeschäft. Der Finanzagent erbringt mit einem Geldtransfer eine Finanzdienstleistung, die eine schriftliche Erlaubnis der BaFin erfordert und bei Nichtvorliegen zu strafrechtlichen Konsequenzen führen kann.

Außerdem können die Opfer, von denen die überwiesenen, kriminell erlangten Gelder stammen, zivilrechtlich gegen den Finanzagenten vorgehen, dem dann als Mittätern nicht nur strafrechtliche Verfolgung sondern auch eine zivilrechtliche Inanspruchnahme droht. Der Finanzagent bleibt hierbei meist auf dem gesamten entstandenen Schaden sitzen, da die Hintermänner des Betrugs selten zu ermitteln sind.

Zudem macht sich der Finanzagent zumeist auch noch der Geldwäsche schuldig!

Fazit zur Tätigkeit als Finanzagent

Man sollte von der Tätigkeit als Finanzagent, auch wenn sie noch so verlockend erscheint, stets Abstand nehmen!

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