Riester-Rente
bei www. GeldFeld .de

Riester-Rente

Die Riester-Rente ist eine vom deutschen Staat durch Zulagen und Sonderausgabenabzugsmöglichkeiten geförderte, privat finanzierte Rente. Der Anleger baut durch entsprechende Beitragszahlungen langfristig ein Vorsorgekapital auf. Dabei erhält er vom Staat Zulagen sowie ggf. eine über die Zulagen hinausgehende Steuerermäßigung im Rahmen eines Sonderausgabenabzuges.

Ziel der Riester-Rente

Die Riester-Rente soll dem Anleger eine stabile Alterszusatzrente sichern. Da die Zahl der Rentner steigend und die Zahl der Erwerbstätigen leider weiter abnehmend ist, ist zu befürchten, dass die gesetzliche Rente künftig nicht mehr ausreichend sein wird. Eine Möglichkeit, die zu erwartende Verringerung des Leistungsniveaus der gesetzlichen Rentenversicherung kompensieren zu können, ist die Riester-Rente, die zum Anreiz mit staatlichen Subventionen ausgestattet ist. Zielgruppe der staatlichen Förderung der Riester-Rente sind diejenigen, die wirtschaftlich von den Änderungen der Rentenreform und des Versorgungsänderungsgesetzes betroffen sind, Hierzu zählen Beamte sowie Arbeitnehmer und Selbstständige, die steuerpflichtig und in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind. Auch die Ehepartner von Förderberechtigten der Riester-Rente haben grundsätzlich die Möglichkeit, an der Riester-Rente zu partizipieren.

Anlageformen der Riester-Rente

Wer eine Riester-Rente abschließen möchte, kann zwischen mehreren zertifizierten Anlageformen wählen. Man kann eine Riester-Rente abschließen auf Basis

  • einer klassischen Rentenversicherung,

  • eines Bank- und Fondssparplans,

  • Bausparplan und Hypothekendarlehen für eine selbstgenutzte Immobilie.

Eine solche zertifizierte Altersvorsorge muss u.a. folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Leistungen aus dem Vertrag dürfen in der Regel nicht vor Vollendung des 60. Lebensjahrs abgerufen werden.

  • Der Produktanbieter garantiert, dass zu Beginn der Auszahlungsphase mindestens die eingezahlten Beiträge und Zulagen für die Auszahlung bereitstehen.

  • Das vorhandene Kapital wird in der Regel in Form einer lebenslangen, monatlichen Leibrente oder Ratenzahlung im Rahmen eines Auszahlungsplans mit einer anschließenden Teilkapitalverrentung ab dem 85. Lebensjahr ausgezahlt. Bei Auszahlungsbeginn ist allerdings auch eine Einmalkapitalauszahlung von bis zu 30 Prozent möglich.

Verfügbarkeit der Riester-Rente

Das angesparte Kapital der Riester-Rente ist somit nur begrenzt verfügbar. Bei Auszahlungsbeginn sind maximal 30% entnehmbar. Wer mehr entnehmen möchte, muss Zulagen und Steuervorteile an den Staat zurückzahlen.

Todesfall

Stirbt ein Anleger der Riester-Rente vor dem 85. Lebensjahr, können Erben bei einem Bank- und Fondssparplan in den Vertrag einsteigen.

Bei einer klassischen Rentenversicherung kann, sofern keine abweichenden Vertragsklauseln, wie eine Rentengarantiezeit, explizit vereinbart wurden, nichts vererbt werden.

Bei einem geförderten Bausparplan und Hypothekendarlehen können Erben in den laufenden Vertrag eintreten. In gewissen Fällen sind jedoch hierbei Zulagen und Steuervorteile an den Staat zurückzahlen.

Versteuerung der Riester-Rente

Kommt die aus der Riester-Rente resultierende Zusatzrente zur Auszahlung, so ist die Riester-Rente zum Zeitpunkt der Auszahlung in voller Höhe zu versteuern.

Angebot Riester-Rente

Wie bei allen Geldentscheidungen gilt auch für die Riesterrente der Grundsatz, dass man vor einer Entscheidung stes einen Vergleich von Angeboten vornehmen sollte. Dies könnte natürlich online über ein Versicherungsportal erfolgen. So liefert z.B. dieser Link Riester-Rente Angebote für eine, auf die eigenen Bedürfnisse zugeschnittene Riester-Rente.

Finden Sie günstige Kleinkredite

Wenn Ihre Schulden Sie erdrücken hilft Ihnen die Schuldnerberatung
Anzeige(n)
www. GeldFeld .de